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Abmahnung von Waldorf Frommer - Hang Over 3 - Warner Bros Entertainment

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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Hangover 3 für Warner Bros Entertainment: Konsequent gehen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München im Auftrag des Unternehmens Warner Bros Entertainment gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, Filme in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. In einem aktuell zur Prüfung vorliegenden Fall geht es um die angebliche Rechtsverletzung an dem Film Hangover 3. Dem Beliebtheitsgrad der Filmreihe Hangover zufolge werden wegen des dritten Teils wohl eine Menge an Abmahnungen ausgesprochen. Da die wenigsten Empfänger solch einer Abmahnung wissen, was zu tun ist, bietet dieser Beitrag grundlegende Informationen zu dem Thema

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Hangover 3 gefordert?

Die Forderung besteht aus unterschiedlichen Teilen. Der Betroffene wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Betroffene verpflichten, den Film Hangover 3 nicht mehr im Internet zu verbreiten und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie solch eine Erklärung im exakten Wortlaut formuliert werden muss. Es gibt zwar gewisse Grundregeln, die einzuhalten sind, damit die Unterlassungserklärung wirksam ist, Feinheiten in der Formulierung können jedoch variieren. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass der Rechtsverletzer im Falle einer stattgefunden Urheberrechtsverletzung solch eine Erklärung abgeben muss. Nur so kann eine Unterlassungsklage verhindert werden.

Der Abmahnung von Waldorf Frommer für Hangover 3 ist bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte jedoch nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst.

Doch in der Waldorf Abmahnung wegen Hangover 3 geht es nicht nur um den Unterlassungsanspruch. Der Betroffene wird auch aufgefordert, 956,00 Euro - bestehend aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz - zu zahlen.

Auch dieser Teil der Abmahnung sollte kritisch geprüft werden. Abhängig von der jeweiligen Ausgangslage, unter deren Bedingungen die angebliche Rechtsverletzung stattgefunden hat, könne Anteile der Geldforderung möglicherweise zurückgewiesen werden. Pauschal kann hier keine Aussage getroffen werden.

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer für Hangover 3 sollte sich der Betroffene ausgiebig mit dem Thema auseinandersetzen oder die Angelegenheit gleich an einen Anwalt übergeben. Eine gewisse Eile ist in Abmahnfällen notwendig. Das bedeutet jedoch nicht, dass in den ersten Stunden der Unruhe nach dem Erhalt des Abmahnschreibens eine Entscheidung getroffene werden sollte.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Betroffenen die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. Unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 ist Dr. Wachs erreichbar und bespricht in dem ersten Gespräch die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. In dem Gespräch erfahren Abgemahnte auch die Anwaltskosten, welche pauschal angesetzt sind und das Kostenrisiko somit reduzieren. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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