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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der große Trip - Wild“ - Hilfe finden Sie hier

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Aktuell mahnt die große Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München Internetanschlussinhaber ab, denen zur Last gelegt wird, das Filmwerk „Der große Trip – Wild“ unerlaubt im Internet verbreitet zu haben. Damit Empfänger solch einer Abmahnung keinen ähnlich anstrengenden Trip wie die Hauptdarstellerin des Films durchleben müssen, sollte nach dem Erhalt zeitnah eine rechtliche Beratung folgen, bei der es darum geht, den Betroffenen darüber aufzuklären, welche Auswege es aus der Situation gibt.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Der große Trip – Wild“ geht es hauptsächlich um drei Bestandteile der Forderung: die Abgabe einer Unterlassungserklärung, die Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz. Nicht immer jedoch müssen alle drei Bestandteile der geltend gemachten Forderung erfüllt werden. Abhängig davon, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung an dem Film stattgefunden hat, muss bewertet werden, ob die Forderung nicht zumindest in Anteilen zurückgewiesen werden kann. Unterschieden wird im Rahmen einer Beteiligung zwischen Täter- und Störerhaftung. Bei der Täterhaftung ist der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung an „Der große Trip – Wild“ verantwortlich. Anders verhält sich bei der Täterhaftung, hier ist er nur indirekt verantwortlich für die Rechtsverletzung. Zum Beispiel dann, wenn Dritte den Internetanschluss mitgenutzt haben und den Film unerlaubt verbreitet haben.

Gegen die Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Der große Trip – Wild“ kann sich der Betroffene wehren. Wichtig hierbei ist, dass nicht vorschnell gehandelt wird und zum Beispiel die von der Gegenseite vorgefertigte mitgeschickte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet wird. Grundlegend sollte sich der Betroffene nach dem Erhalt der Abmahnung über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung informieren.

Wenn auch Sie mit einer Waldorf Frommer-Abmahnung für „Der große Trip – Wild“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In dem ersten Telefonat bespricht Dr. Wachs mit Ihnen die Angelegenheit und nennt Ihnen auch den möglicherweise für eine Verteidigung folgenden Betrag, den die Dr. Wachs Rechtsanwälte berechnen würden. Gerne helfen wir Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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