Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Fünf Freunde 2“ erhalten?

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Die Concorde Filmverleih GmbH lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Gegenstand der Abmahnung ausgesprochen durch Waldorf Frommer ist der Spielfilm „Fünf Freunde 2“. Den Film „Fünf Freunde 2“ sollen die betroffenen abgemahnten Anschlussinhaber innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Die Abmahnung ist dann eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung an dem Film „Fünf Freunde 2“. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollten Sie unbedingt folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!
  5. Frist bewahren!

Nicht empfehlenswert ist es den Forderungen voreilig nachzukommen ohne vorherige rechtliche Beratung. Auch das einfache Ignorieren der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist nicht ratsam, da dies lediglich weitere rechtliche Schritte auslöst, die wiederum Kosten verursachen.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Forderungen der Gegenseite vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. In der Regel ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nämlich zu weit gefasst und enthält nachteilige Klauseln. Aufgrund dessen raten wir stets zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Concorde Filmverleih GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Fünf Freunde 2“. können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar auch können Sie das auf der Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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