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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Pitbull Globalization"

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Wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk „Pitbull Globalization“ mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag des Rechteinhabers Internetanschluss-Inhaber ab, denen zur Last gelegt wird, das Album Dritten unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Gleichwohl die meisten Lieder und Alben mittlerweile gestreamt werden oder in Clouds verfügbar sind, werden immer noch bekannte Peer-to-Peer Netzwerke bemüht, um unerlaubt an urheberrechtlich geschützte Musikwerke zu gelangen. Die Rechteinhaber versuchen, dem Treiben Einhalt zu gebieten und engagieren Anwaltskanzleien, um die vermeintlichen Rechtsverletzer abmahnen zu lassen. Im Zusammenhang mit solch einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des illegalen Anbietens von „Pitbull Globalization“ geht es nach dem Erhalt darum, die Abmahnung kritisch zu prüfen und sich gegebenenfalls gegen die Abmahnung zu wehren.

Eine Verteidigung gegen die Waldorf-Frommer-Abmahnung für Pitbull Globalization bietet unterschiedliche Ansätze. Es muss hinterfragt werden, unter welchen Bedingungen die angebliche Rechtsverletzung stattgefunden hat. Oftmals hat gar nicht der registrierte Anschlussinhaber, sondern haben Dritte die Rechtsverletzung begangen. In diesem Fall ist es möglich, die geforderte Geldsumme zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Doch auch dann, wenn der angeschriebene Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, besteht die Möglichkeit, die Abmahnung mithilfe eines Anwalts kritisch zu prüfen, anzugreifen und zumindest den geforderten Betrag zu reduzieren. In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für „Pitbull Globalization“ geht es jedoch nicht nur um Geld.

Mittelpunkt der Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Der geschädigte Rechteinhaber kann vom Rechtsverletzer verlangen, dass abgemahnte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Damit sich dieser sicher sein kann, dass die Rechtsverletzung auch nicht ein zweites Mal geschieht, kann er eine sogenannte Unterlassungserklärung verlangen. Diese Unterlassungserklärung ist vergleichbar mit einem Vertrag, den Rechteinhaber und Rechtsverletzer schließen. Hierin muss sich der Abgemahnte verpflichten, das Musikwerk „Pitbull Globalization“ nicht mehr im Internet zu verbreiten. Der Waldorf-Frommer-Abmahnung für das illegale Anbieten von „Pitbull Globalization“ ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss jedoch nicht verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, eine neu formulierte Unterlassungserklärung abzugeben, die die Interessen des Abgemahnten optimal schützt.

Daher geht es nach dem Erhalt der Abmahnung darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung zu informieren. Vorschnell und unüberlegt sollte nicht gehandelt werden; das bedeutet jedoch nicht, dass der Abgemahnte unendlich Zeit hat, auf die Abmahnung zu reagieren. In der Abmahnung sind Fristen gesetzt. Die sollte man auf jeden Fall einhalten, um seine noch gute Ausgangslage zu halten. Wenn auch Sie mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung für das illegale Anbieten von „Pitbull Globalization“ konfrontiert werden, dann können sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Einschätzung an Dr. Wachs wenden. Gerne bespricht Dr. Wachs mit Ihnen die Angelegenheit und zeigt in Lösungswege auf.

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