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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Sein letztes Rennen" (mit Dieter Hallervorden)

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Abmahnung von Waldorf Frommer aus München wegen des Films „Sein letztes Rennen“ (mit Dieter Hallervorden) im Auftrag der Universum Film GmbH.

Solch eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Sein letztes Rennen“ sollte nicht ignoriert werden. Um die noch gute Ausgangslage zu halten, muss der Betroffene innerhalb der angesetzten Frist reagieren und zumindest zeitnah den Unterlassungsanspruch erfüllen. Sollte eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden haben, kann der Verletzer vom Geschädigten verlangen, dass dieser eine sogenannte Unterlassungserklärung abgibt. Mit dieser soll er sich verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Fall einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Sein letztes Rennen“ ist bereits eine Erklärung beigefügt. Diese muss jedoch nicht verwendet werden. Es ist dem Abgemahnten freigestellt, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Die in Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen sind oft zu weit gefasst.

Doch die Forderung solch einer Waldorf Frommer-Abmahnung besteht aus mehreren Anteilen. Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung wird der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Sein letztes Rennen“ aufgefordert, einen pauschalen Geldbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, der sich wiederum aus 215,00 Anwaltskosten und 600,00 Schadensersatz zusammensetzt. Auch dieser Teil der Forderung kann kritisch hinterfragt werden. Ziel einer anwaltlichen Vertretung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat. Erreicht werden kann dies, indem die Geldforderung kritisch geprüft wird und unberechtigten Anteile zurückgewiesen werden können.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Waldorf Frommer Anwälte wegen „Sein letztes Rennen“ konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden.

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