Abmahnung von Waldorf Frommer wegen The Mentalist - Ratschläge finden Sie hier

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Die Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnt wieder wegen Filesharings ab. Konkret geht es um die TV-Serie The Mentalist. Auftraggeber der Abmahnung ist das Unternehmen Warner Bros. Entertainment GmbH.

Eine Unterlassungserklärung ist immer der Mittelpunkt einer Abmahnung. Ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den ein oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe geleistet werden soll. Der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen The Mentalist ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Wer die in der Abmahnung mitgeschickte Erklärung verwendet, der schwächt seine noch gute Ausgangslage und kann im Nachhinein nur noch schwer verhandeln.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen The Mentalist geht es auch um Geld. Der Betroffene wird aufgefordert, Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu zahlen. Haftbar gemacht werden kann der angeschriebene Anschlussinhaber jedoch nicht in allen Fällen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Abmahnung wegen The Mentalist kritisch durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Wir raten mit Vortrag hinsichtlich der Täterschaft vorsichtig umzugehen. Uns liegen Fälle vor, in denen der Abgemahnte die Schuld wissentlich auf sich genommen hat, ebenso wie Fälle in denen die Kinder als Täter benannt wurden. Beides kann einen erheblichen Nachteil darstellen. Vortrag hinsichtlich der Täterschaft sollte nur nach reichlicher Überlegung – unter Berücksichtigung der aktuelleren Rechtsprechung – vorgenommen werden.

Vor Beauftragung eines Anwalts sollte mit diesem besprochen werden, was dieser berechnet. Vorsicht gilt, wenn der Anwalt auch außergerichtlich nach dem Streitwert abrechnet oder sich vornehm in Schweigen hüllt. Hier könnte im Nachhinein eine böse Überraschung kommen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte teilt vor Beauftragung das Honorar in konkreter Höhe als Pauschale mit, damit kann der Abgemahnte dann rechnen. Scheuen Sie sich nicht, nach den Kosten offensiv zu fragen, damit Sie hinterher nicht mehr zahlen, als was in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen The Mentalist gefordert wird.

Wenden Sie sich im Falle der Abmahnung von Waldorf Frommer für The Mentalist gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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