Abmahnung von Waldorf Frommer zu „La La Land“

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Waldorf Frommer mahnt zu „La La Land“ im Auftrag von Studiocanal GmbH ab

Die bekannte Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt nach wie vor massenhaft Abmahnungen an Internetnutzer. Die Sozietät, die auf den Schutz gewerblicher Rechte spezialisiert ist, zählt viele große Produktionsunternehmen zu ihren Mandanten. So auch die Studiocanal GmbH aus Berlin, die in Deutschland die Rechte am preisgekrönten Film „La La Land“ hält. Studiocanal beauftragte Waldorf Frommer mit der Durchsetzung der Urheberrechte an dem Film. Weil diese massenhaft im Internet verletzt werden, verschickt Waldorf-Frommer-Abmahnungen. 

„La La Land“ – Musical im Kino verzaubert Millionen

Die Kinolandschaft ist normalerweise beherrscht von Science-Fiction- oder Action-Filmen. Doch im vergangenen Jahr zählte mit „La La Land“ ein Musical-Film zu den erfolgreichsten Produktionen. Ryan Gosling und Emma Stone in den Hauptrollen faszinierten ebenso wie die Musik selbst ein Millionenpublikum. „La La Land“ thematisiert die Härte des Showgeschäfts in Los Angeles, in dem die beiden Protagonisten ihr Glück versuchen. Sie finden sich, sie verlieben sich – doch das Streben nach Erfolg und Glück fordert hohe Preise … „La La Land“ wurde mit zahlreichen Awards ausgezeichnet, darunter mehrere Oscars. Nach wie vor begeistert der Film weltweit unzählige Menschen.

Wer erhält eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Genau wegen der hohen Beliebtheit ist „La La Land“ in jüngster Zeit häufig illegal im Internet angeboten worden. Entweder auf Tauschbörsen, sog. Filesharing, oder auf Streaming Portalen wie kinox.to. Die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs qualifiziert Streaming inzwischen auch als Urheberrechtsverletzung. Die Nutzer von illegalen Streaming Portalen könnten sich danach auch schadensersatzpflichtig machen. 

Waldorf Frommer ermittelt im Auftrag der Studiocanal GmbH die IP-Adressen der jeweiligen Internetnutzer. Sodann verschicken die Anwälte die Abmahnung, um Schadensersatz für das Filesharing oder Streaming zu fordern. Außerdem enthält die Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Adressat unterzeichnen soll.

Doch aufgepasst: Empfänger der Abmahnung ist der Inhaber des Internetanschlusses. Dieser ist jedoch oft gar nicht für das Filesharing oder Streaming verantwortlich – sondern Gäste, Mitbewohner oder Familienmitglieder. 

Wie sollte man auf eine Waldorf-Frommer-Abmahnung reagieren?

Gerade deswegen darf ein Empfänger einer Abmahnung nicht umgehend auf die Forderungen von Waldorf Frommer eingehen. Vielmehr bedarf es einer konkreten Analyse des Sachverhalts. Denn möglicherweise muss der Abgemahnte gar nicht zahlen, vielleicht auch nur einen Teil des geforderten Betrags. 

Vorläufig können sich alle, die eine Abmahnung zu „La La Land“ oder einem anderen Werk erhalten, an folgendes Schema halten:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung zudem eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihre Situation und Sie erhalten eine erste Einschätzung, was zu tun ist! 

Weitere Informationen auf unserer Homepage oder über die hier angegebenen Kontaktdaten! 


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