Abmahnung von WeSaveYourCopyRights: R.I.O. - Living in Stereo

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Die WeSaveYourCopyRights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Geschäftsführer Rechtsanwalt Christian Weber, aus Frankfurt geht im Auftrag der Zooland Music GmbH gegen vermeintliche Urheberrechtsverletzer vor. Gegenstand zahlreicher Abmahnungen ist die Tonaufnahme „Living In Stereo (R.I.O.)".

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird in einem solchen Fall aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt. Üblicherweise fordert die Kanzlei WeSaveYourCopyRights hier einen Betrag von pauschal 450,- EUR.

Augenscheinlich stammt der abgemahnte Titel von einem Sampler bzw. aus einem sog. Top 100 Chartcontainer (wie z.B. den German Top 100 Single Charts). Hier drohen der Erfahrung nach leider zusätzlich zu der bereits erfolgten Abmahnung weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber und andere Kanzleien.

In solchen Fällen muss genau überlegt werden, wie weiter vorgegangen werden soll. Grundsätzlich kann in solchen Fällen sowohl aktiv vorgebeugt als auch abgewartet und nur in dem Fall, dass eine oder mehrere Folgeabmahnungen eintreffen, reagiert werden.

Beide Varianten haben Vor- und Nachteile, die sich sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht auswirken. Da es sich insoweit um ein komplexes Thema handelt, sollte in derartigen Fällen eine anwaltliche Beratung nicht von vorneherein ausgeschlossen werden.

Hauptbestandteil einer Abmahnung ist immer der Unterlassungsanspruch. Betroffene sollten sich daher nicht von den zugegeben oft hohen Zahlungsforderungen beeindrucken lassen, sondern sich bewusst machen, dass der Unterlassungsanspruch in rechtlicher und finanzieller Hinsicht deutlich im Vordergrund steht.

In rechtlicher Hinsicht ist der Unterlassungsanspruch an das Risiko eines möglichen Schuldanerkenntnisses oder eines Zeugnisses gegen sich selbst gekoppelt, sofern er in der falschen Art und Weise erfüllt wird.

Außerdem zieht die Abgabe einer Unterlassungserklärung auch eine Vertragsstrafe nach sich, die im Fall eines Verstoßes zu bezahlen wäre - dieser Punkt ist gewissermaßen auch ein finanzieller Aspekt, der bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung berücksichtigt werden muss.

In finanzieller Hinsicht sind vor allem die hohen Verfahrenskosten, die bei gerichtlicher Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs im Raum stehen, zu betrachten. Diese können schnell einen Bereich erreichen, in dem mehrere tausend Euro die Regel sein dürften.

Deswegen müssen Abgemahnte sich verdeutlichen, dass es immer zunächst um die Unterlassungsforderung, anschließend die Zahlungsforderung gehen muss. Da das Verständnis dieses Bereichs deutlich komplexer ist, empfiehlt sich insoweit eine anwaltliche Beratung.

Betroffene sollten in Abmahnangelegenheiten wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Auch wenn es sich insoweit tatsächlich um standardisierte Verfahren handelt, müssen Abgemahnte sich darüber bewusst sein, dass es sich beim Urheberrecht um eine rechtliche Spezialmaterie handelt.

Es ist daher nicht möglich, mit Behauptungen ins Blaue hinein, Schutzbehauptungen oder dergleichen auf eine Abmahnung zu reagieren. Beispielsweise folgende „Argumente" helfen in der Regel nicht bei der Verteidigung gegen eine Abmahnung:

  • Ich war es nicht.
  • Ich war nicht zu Hause.
  • zum Tatzeitpunkt habe ich geschlafen
  • Mein Computer war ausgeschaltet.
  • Ich dachte nur der Upload/ das Hochladen sei verboten.
  • Ich dachte, Tauschbörsen seien nicht verboten
  • Ich dachte, privat downloaden ist erlaubt.

Wichtig ist hier zu verstehen, dass in rechtlicher Hinsicht andere Punkte von Bedeutung sind. Insbesondere müssen Abgemahnte sich verdeutlichen, dass selbst in Fällen, in denen eine Verantwortlichkeit gegeben ist, eine anwaltliche Beratung notwendig ist, gerade weil es dann in erster Linie um die richtige Erfüllung des Unterlassungsanspruches geht und hinsichtlich der Zahlungsforderungen erfahrungsgemäß Verhandlungsspielräume bestehen.

Gerne wollen wir Ihnen mit einer kostenlosen Ersteinschätzung einen knappen Überblick verschaffen. Ob Sie anschließend das Mandat an uns übertragen wollen, können Sie ohne Probleme später entscheiden. Selbstverständlich werden Ihnen vorab alle bei uns anfallenden Kosten genannt.

Kontakt:

Rechtsanwalt Matthias Lederer

Fürstendamm 7

85354 Freising

Tel. 08161 48690

Fax. 08161 92342

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