Abmahnung Waldorf Frommer | "Annabelle" | € 815,00 wegen Horrorfilm | Nichts unterschreiben

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Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Horrorfilms „Annabelle“ im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH aus dem Jahr 2015 erhalten? Lesen Sie hier, was zu tun ist.

Der Rechteinhaber des Films „Annabelle“ hat die bekannte Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte damit beauftragt, die von der Firma Ipoque ermittelten Urheberrechtsverletzungen an dem Film durch die Nutzung von Filesharingbörsen mit Abmahnungen zu verfolgen.

Was wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Annabelle“ gefordert?

Eine urheberrechtliche Abmahnung dient dazu, die Rechteverletzung sofort zu unterbinden und angebliche Schäden einzufordern. So fordern die Münchener Anwälte neben einer lebenslang gültigen Unterlassungserklärung die Erstattung von Schadenersatz und Anwaltskosten in einer Gesamthöhe von € 815,00.

Besondere Vorsicht ist bei der Unterlassungserklärung bezüglich des Films „Annabelle“ geboten. Wer die mitgeschickte oder eine modifizierte Erklärung unterschreibt, ist lebenslang daran gebunden. Gleichzeitig verpflichtet man sich, bei einem erneuten Angebot des Films eine Vertragsstrafe zu zahlen, die von den Gerichten mit € 5.000,00 angesetzt wird. Hier wird deutlich, wie gefährlich es ist, eine modifizierte oder andere Unterlassungserklärung abzugeben. Wird der Internetanschluss bei einem Verstoß gegen die modifizierte Unterlassungserklärung erwischt, fängt der wirkliche Horror an.

Kann man eine (modifizierte) Unterlassungserklärung ablehnen?

Selbstverständlich. Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. rät bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen dazu, sorgfältig zu prüfen, ob der Anschlussinhaber überhaupt Fehler gemacht hat. Wenn nicht, muss der Abgemahnte weder eine modifizierte Erklärung abgeben noch etwas bezahlen. Die Rechtslage stellt sich nämlich entscheidend anders dar, als in der Waldorf-Frommer-Abmahnung dargestellt. In der Abmahnung wegen „Annabelle“ gehen die Münchener Anwälte nämlich davon aus, dass die Rechtsverletzung von dem Anschlussinhaber begangen wurde oder er als Störer dafür verantwortlich ist. Das ist jedoch in vielen Fällen überhaupt nicht wahr.

Kostenlose Erstberatung bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Annabelle“

Die Anwaltskanzlei Hechler bietet bei allen Abmahnungen von Waldorf Frommer eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filmen, wie z. B. „Annabelle“, erhalten haben, gerne auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine Abgabe einer ungeschuldeten modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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http://www.anwalt.de/rechtstipps/waldorf-frommer-abmahnung-mad-max-fury-road-nicht-unterschreiben-nicht-bezahlen_069638.html


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