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Abmahnung Waldorf Frommer - "Cuban Fury" Popcorn Time

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Erneute Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München wegen Filesharing. Konkret geht es diesmal um den Film „Cuban Fury”. Rechteinhaberin ist in dem Abmahnfall das Unternehmen Studiocanal GmbH, Neue Promenade 4, 10178 Berlin. In der aktuellen Abmahnung wird auch das Filesharing mittels der Nutzung der Software Popcorn Time abgemahnt. Gleichwohl viele Nutzer der Plattform Popcorn Time denken, dass sie nur streamen und keine Abmahnung befürchten müssten, mahnt Waldorf Frommer auch in diesem Fall ab, da es sich letztendlich doch um einen Peer-to-Peer Austausch von Daten handelt, der verfolgt werden kann. An diesem Beispiel wird deutlich, dass der kostenlose Konsum von Filmen und Serien im Internet immer mit einer gewissen Gefahr verbunden ist.

Nach dem Erhalt der Popcorn Time Abmahnung von Waldorf Frommer für „Cuban Fury” geht es darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten zu informieren. Was wird in der Abmahnung gefordert?

In der Abmahnung geht es grundlegend um vier Ansprüche: der Betroffene wird aufgefordert, das Filmwerk „Cuban Fury” von dem Rechner zu löschen, einen Geldbetrag in Höhe von 815 € zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Nicht immer jedoch muss diese Forderung in vollem Umfang erfüllt werden. Gleichwohl die Gegenseite die Löschung widerrechtlich erlangten Kopien des Filmes „Cuban Fury” fast in jedem Fall durchsetzen kann, verhält es sich bei der Geldforderung und der Abgabe der Unterlassungserklärung nicht immer so eindeutig. Einzelfall abhängig muss geprüft werden, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung an „Cuban Fury” stattgefunden hat. Die gegnerische Kanzlei Waldorf Frommer geht in der Popcon Time Abmahnung wegen „Cuban Fury” pauschal davon aus, dass der registrierte Anschlussinhaber direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Der jeweilige Fall ist jedoch nicht immer so gelagert, wie es in der Abmahnung dargestellt wird. Oftmals haben Dritte die Rechtsverletzung begangen. In diesem Fall muss die Geldforderung neu geprüft werden und unberechtigte Anteile müssen zurückgewiesen werden. In der Abmahnung sind Fristen gesetzt. Diese sollten in jedem Fall eingehalten werden. Darum geht es nach dem Erhalt der Popcon Time Abmahnung von Waldorf Frommer für „Cuban Fury” darum, zeitnah aber nicht vorschnell zu handeln. Da die meisten Empfänger einer Abmahnung sehr aufgeregt sind, sollte erst einmal Ruhe bewahrt werden. Nach einem Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt sieht die Angelegenheit häufig anders aus.

Gerne können sich Betroffene im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt Betroffene im Fall einer Abmahnung Verein vorher festgelegten Pauschalbetrag an. Auch ein persönlicher Besuch in der Kanzleien Hamburg ist möglich. Wohl erfolgreich wenn wir auch Ihnen helfen können.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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