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Abmahnung Waldorf Frommer - Das Lager - Wir gingen durch die Hölle

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Durch die Hölle geht es nach dem Erhalt einer Abmahnung zwar nicht, bei der falschen Reaktion kann sich die Angelegenheit jedoch schon quälend in die Länge ziehen. So richtig durchgestanden ist die Angelegenheit teilweise erst drei Jahre nach der Abmahnung. Damit nach dem ersten Brief nicht noch weitere Zahlungsaufforderungen, Mahnbescheide oder sogar Klagen folgen, muss auf das Schreiben reagiert werden. In dem vorliegenden Fall geht es um eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Filmes Das Lager - Wir gingen durch die Hölle. Dem Betroffenen wird die unerlaubte Verwertung des Filmes vorgeworfen. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. In der Folge der Ermittlung wurde bei dem zuständigen Gericht eine an Anordnung erwirkt, die es dem Internetprovider gestattet, die Adressdaten des Abgemahnten herauszugeben.

Muss auf die Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Das Lager - Wir gingen durch die Hölle" reagiert werden?


In jedem Fall muss der Abgemahnte etwas tun. Innerhalb der Frist muss z.B. eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine ausbleibende Reaktion kann zu folgenschweren Konsequenzen führen. Wie einleitend bereits kurz angeführt besteht die Möglichkeit, dass die Gegenseite die Forderung bei einer nicht angemessenen Vorgehensweise im Rahmen einer einstweiligen Verfügung, eines Mahnbescheides oder sogar Gerichtsverfahrens durchsetzt.

Was sind die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einer Waldorf Frommer Abmahnung für „Das Lager - Wir gingen durch die Hölle"?

Bewahren Sie Ruhe. In der Regel hat der Abgemahnte - bei regelmäßiger Briefkastenleerung - einige Tage Zeit, um zu handeln. In diesem Zeitraum sollte er sich ausgiebig zu dem Thema informieren lassen. Hierfür ist das Internet teilweise sehr dienlich. In jedem Fall muss die in dem Schreiben angesetzte Frist eingehalten werden. Notieren Sie diese. Eine Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Seite und ein Vortrag zu dem Tatvorgang sollte nicht ohne Absprache mit dem eigenen Anwalt vollzogen werden.

Muss auf die Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Das Lager - Wir gingen durch die Hölle" vorbehaltlos eingegangen werden?

Der Betroffene kann sich gegen die Forderung wehren. Zum einen muss die Geldforderung kritisch hinterfragt werden. Es ist streitbar, ob die geforderten 956,00 Euro wirklich angemessen sind. In der Vergangenheit konnten wir bereits einer Vielzahl von Betroffenen helfen. Zum anderen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese muss in der Regel zwar abgegeben werden, es muss jedoch nicht die in der Abmahnung mitgeschickte Version versendet werden. Viele Anwälte, Initiativen und Vereine raten dazu, ein veränderte Unterlassungserklärung. Diese ist so formuliert, dass gerade so viel versichert wird, damit die Erklärung gültig ist. Was hierbei genau zu beachten ist, das besprechen wir gerne persönlich im Rahmen unserer telefonischen Ersteinschätzung. Für das erste Telefonat fallen noch keine Kosten an.

Sie erreichen Dr. Wachs über die Rufnummer 040 411 88 15 70.

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