Abmahnung Waldorf Frommer - „Der Hobbit - Smaugs Einöde“ - So reagieren Sie richtig
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Kurz vor dem Kinostart des 3. Hobbit Films werden abermals etliche Waldorf Frommer Abmahnungen wegen „Der Hobbit – Smaugs Einöde“ verschickt. Viele Filesharer wollen sich vor dem letzten Teil der Trilogie nochmals up-to-date bringen, indem sich sie den vorigen Teil in Internettauschbörsen oder Streaming-Portalen besorgen. Da in beiden BitTorrent-Clients laufen, ist das Ergebnis oft eine Abmahnung von Waldorf Frommer.
Wenn Sie es nicht waren, der die Urheberrechtsverletzung an dem Hobbit-Film begangen hat, war es jemand, der Ihren Internetanschluss nutzt (Partner, Kinder, Gäste, Nachbarn, Mieter etc.)
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Diese Briefe, die mit „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ und nicht mit dem Wort „Abmahnung“ überschrieben sind, sind dennoch Abmahnungen im rechtlichen Sinne. Dem Empfänger wird vorgeworfen, Urheberrechtsverletzungen wegen einer angeblich unerlaubten Zurverfügungstellung des Films „Der Hobbit – Smaugs Einöde“ über Online-Tauschbörsen (p2p) oder Streaming-Portale wie „Popcorn Time“ begangen zu haben.
Auftraggeber der Waldorf Frommer-Abmahnungen ist der Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH, der wegen des unerlaubten Anbietens des Films seine angeblichen Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz von € 815,00 geltend macht.
Wie sich Abgemahnte verhalten sollten
Behalten Sie einen klaren Kopf. Keinesfalls sollten Sie die Sache selbst in die Hand nehmen. Ein im komplizierten Filesharing-Recht erfahrener Anwalt kann Ihre Interessen in der Regel besser vertreten als Sie selbst.
Nehmen sich auch nicht sofort das nächstbeste Angebot in Anspruch, insbesondere dann, wenn man Ihnen rät, ohne Prüfung des Einzelfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Jeder Einzelfall ist etwas anders und in vielen Fällen haftet der Abgemahnte überhaupt nicht, da er weder Täter war, noch die Eigenschaften für eine Störerhaftung erfüllt.
Man sollte immer auf die Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren, denn andernfalls dürfen die Anwälte davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber tatsächlich selbst den Film angeboten hat. Ein sofortiges Gerichtsverfahren kann die Folge sein.
Fatal wäre es, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, wenn man gar nicht haftet, insbesondere dann, wenn man überhaupt nicht weiß, wer der Übeltäter war. Jede Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, kann im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen.
Erfahrung aus über 17.000 Abmahnungen
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. kann auf eine Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen zurückblicken und Sie bei der – je nach Einzelfall eventuell möglichen – Abwehr der Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Der Hobbit – Smaugs Einöde“ unterstützen.
Sie können mich telefonisch für eine kostenlose Erstberatung, täglich (auch am Wochenende) unter Telefon 07171 18 68 66 von 8:00 Uhr bis 20:00, anrufen oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.
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