Abmahnung Waldorf Frommer: "Der Hobbit:Eine unerwartete Reise"

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Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet erneut Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Aktuell geht Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen des Films „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise" gegen Nutzer von Internettauschbörsen wie Bittorrent vor. Den Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Werk „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise" weltweit anderen Nutzern der Tauschbörse BitTorrent zum Herunterladen angeboten zu haben.

In der Abmahnung werden Ansprüche auf Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsverfolgungskosten gefordert. Zudem wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangt.

Bei den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer handelt es sich massenhaft verschickte Standardschreiben, die stets inhaltlich fast identisch sind. Die Abmahnung richtet sich an den jeweiligen Anschlussinhaber. Die Kanzlei Waldorf Frommer geht davon aus, dass der Anschlussinhaber auch tatsächlich die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Dies ist aber häufig nicht der Fall.

Was ist bei Erhalt einer Abmahnung zu tun?

Zunächst sollten Sie überprüfen, ob die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche tatsächlich berechtigt sind.

Es ist nicht zu empfehlen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung einfach zu unterschreiben. Zwar wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung in vielen Fällen anzuraten sein. Jedoch sind die den Abmahnungsschreiben beigefügten Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und müssen modifiziert werden. Die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollte aber nur mit anwaltlicher Hilfe geschehen um Fehler zu vermeiden, die weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben können.

Auch wenn derartige Abmahnungen von Betroffenen oft als Abzocke aufgefasst werden kann nur davor gewarnt werden die Abmahnung einfach zu ignorieren. Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen auf jeden Fall beachtet werden um zu verhindern, dass die Kanzlei Waldorf Frommer im Wege der einstweiligen Verfügung gegen Sie vorgeht.

Keinesfalls sollten Sie ohne vorherige Prüfung des Sachverhalts die geforderten Beträge bezahlen. Häufig kann zumindest eine Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Gerne berate ich Sie bundesweit.

Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte kann zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis übernommen werden. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

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