Veröffentlicht von:

Abmahnung Waldorf Frommer – „Deutschland 83“

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Universum Film GmbH vermeintliche Urheberechtsverletzungen an der TV-Serie „Deutschland 83“ ab. Diese wurde vergangenen Sommer 2015 erstmals bei RTL ausgestrahlt, die mir bislang vorliegenden Abmahnungen betreffen vermeintliche Urheberrechtsverletzungen aus dem Winter 2015. Empfänger einer Abmahnung kennen die Serie womöglich nicht und müssen sich fragen, ob sie die Serie unwissentlich selbst oder etwa ein Besucher bzw. Nachbar über den Anschluss diese heruntergeladen haben könnte.

Worum geht es in der Serie „Deutschland 83“?

Die Serie wurde von einem echten Agenten der DDR inspiriert, atmet jedoch den Geist der höchst erfolgreichen amerikanischen Serie „The Americans“ mit Keri Russell und Matthew Rhys, welche ein vermeintliches amerikanisches Ehepaar darstellen und tatsächlich als ehemalige Sowietbürger für die Sowjetunion spionieren. Die Ost-West-Spannungen des späten kalten Krieges liefern ungeahnt spannenden Serienstoff. In Deutschland liegen insbesondere in Berlin (z.B. am Checkpoint Charlie) tolle Drehorte für derartige Geschichten, eine der wenigen positiven Auswirkungen der Teilung Deutschlands.

Worum geht es in der Abmahnung Waldorf Frommer – „Deutschland 83“?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, fragt sich als erstes, warum und wie er selbst Adressat der Abmahnung geworden ist. Für mit der Materie „Abmahnung“ selten befasste Menschen ist es schwer nachzuvollziehen, wie die eigene IP-Adresse ermittelt wurde. Die meisten haben eine dynamische IP-Adresse: Diese ändert sich, sobald man sich in das Internet einwählt. Diese erscheint erst recht nicht ermittelbar.

Auch die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer ermitteln die Adresse nicht selbst, sondern lassen diese für sich ermitteln. Wiederholt wurde dabei festgestellt, dass der beauftragten Firma keine erheblichen Fehler nachgewiesen werden konnten. Im Ergebnis erlangt die abmahnenden Kanzlei die IP-Adresse vom Provider, wenn ein Auskunftsverfahren gegen jenen durchgeführt wurde. Dafür ist ein gerichtlicher Beschluss erforderlich, welcher auch der Abmahnung beigefügt ist. Erst bei Vorliegen des Beschlusses ist der Provider zur Herausgabe der Daten verpflichtet. Es ist zu beachten, dass der grundsätzlich zuverlässigen Ermittlungsfirma im Einzelfall nachweisbare Fehler unterlaufen können und damit die Abmahnung hinfällig sein kann.

Was empfehlen Dr. Wachs Rechtsanwälte bei einer Abmahnung Waldorf Frommer – „Deutschland 83“?

Als wichtigster Punkt ist bezüglich der Unterlassungserklärung anzumerken, auf keinen Fall die abzugeben, welche in der Abmahnung beigefügt war. Denn diese enthält ein Schuldanerkenntnis, welches einzig im Vorteil der Kanzlei Waldorf Frommer ist. Vielmehr muss – wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, welche dem Einzelfall Rechnung trägt.

Rufen Sie uns gern an wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Das erste Gespräch bezüglich der Erfolgsaussichten ist kostenlos. Wir beraten seit knapp acht Jahren Empfänger von Abmahnungen, die Ratsuchenden kommen aus dem ganzen Bundesgebiet.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten