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Abmahnung Waldorf Frommer - Die Frau in Schwarz (Film)

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Mit Abmahnung vom 22.5.2012 geht die Kanzlei Waldorf Frommer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Filesharing-Netzwerken (Tauschbörsen) gegen Betroffene vor.

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Unterlassen, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren. Die Abmahnung bezieht sich auf den Film „Die Frau in Schwarz" und wird im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ausgesprochen.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 Euro, also insgesamt 956,00 Euro gefordert.

Eine Abmahnung von Waldorf Frommer sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden. In einer Vielzahl von Fällen kann die Haftung bereits im Voraus auf die Rechtsverfolgungskosten (506,00 Euro) begrenzt werden, da die Urheberrechtsverletzung selbst nicht von dem Anschlussinhaber begangen wurde.

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