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Abmahnung Waldorf Frommer: "Exodus - Götter und Könige"

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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Exodus Götter und Könige – Hilfe finden Betroffene hier!

Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München wegen des Films „Exodus – Götter und Könige“ im Auftrag der Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, Darmstädter Landstraße 114, 60598 Frankfurt am Main, mit einer Forderung in Höhe von 815,00 Euro.

Auf der ersten Seite der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Exodus – Götter und Könige“ wird angezeigt, welchen Rechteinhaber die Kanzlei in der Angelegenheit vertritt. Weiter wird der konkrete Tatbestand erklärt: Es geht um eine von dem Internetanschluss begangene Rechtsverletzung. Weiter werden der konkrete Tag, der Zeitpunkt und das abgemahnte Werk genannt. [Anmerkung der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte: Der Zeitpunkt nutzt dem Abgemahnten, um erste interne Ermittlungen anzustrengen, wer zu dem besagten Zeitpunkt Zugang zu dem Internetanschluss hatte. Nicht immer ist der Abgemahnte auch der Rechtsverletzer.]

In der Waldorf-Frommer-Abmahnung wird erklärt, dass das streitgegenständliche Werk mittels einer Filesharing-Software heruntergeladen und zeitgleich zum Download angeboten wurde.

Einleitend wird erklärt, dass die entstandenen Kosten und Schäden infolge der Rechtsverletzung erstattet werden müssten. Hierzu gehören: Kosten für die Ermittlung der IP-Adresse, Inanspruchnahme der anwaltlichen Beratung sowie Speicherung und Herausgabe der Daten durch den Internet-Service-Provider nebst Auslagen. Um diese Ansprüche abschließend abzugelten, wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung vorgeschlagen, einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, der sich wiederum aus 600,00 Euro Schadensersatz und 215,00 Euro Anwaltskosten zusammensetzt.

[Anmerkung der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte: Da der Streitwert nicht gesetzlich festgelegt ist, gibt es hier immer wieder unterschiedliche Ansichten, welcher Betrag angemessen ist. Es steht jedem Abgemahnten frei, den angesetzten Streitwert kritisch zu hinterfragen. Gerichte unterscheiden im Streitfall immer wieder unterschiedlich, welche Summe in dem Fall einer Urheberrechtsverletzung angemessen ist. Wir konnten in der Vergangenheit beobachten, dass aktuelle Gerichtsurteile hier jedoch oft zu einem wesentlich niedrigeren Streitwert tendieren.]

Abschließend wird in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Exodus Götter und Könige darauf hingewiesen, dass der der Betroffene wenige Tage Zeit hat, auf das Schreiben zu reagieren. Innerhalb dieser Frist habe der Abgemahnte die Möglichkeit, die Angelegenheit im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu beenden.

[Anmerkung der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte: Auch wenn dieses Angebot verlockend erscheint, so ist es immer ratsam, genau zu prüfen, ob die geforderte Summe überhaupt angemessen ist. Wir empfehlen, eine Abmahnung immer prüfen zu lassen. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Wir konnten in der Vergangenheit bereits einer Vielzahl von Abgemahnten im Rahmen einer Verteidigung helfen. Ziel hierbei ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben. Wie die Forderung der Waldorf-Frommer-Abmahnung zu werten ist, lässt sich nicht pauschal, jedoch in einem persönlichen Gespräch darstellen.]

In dem Schreiben wird neben dem Geldbetrag auch die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Mit dieser soll sich der Betroffene verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist der Mittelpunkt der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Exodus – Götter und Könige“. Hiermit besteht die Möglichkeit, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Weitere rechtliche Schritte werden dadurch verhindert. Das heißt nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet werden muss. Es steht jedem frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Von diesem Recht sollte in jedem Fall Gebrauch gemacht werden.

Im weiteren Verlauf des Beitrags zu der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Exodus – Götter und Könige“ soll näher auf die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingegangen werden. Die Vereinbarung, die hier zwischen dem Rechteinhaber und dem Abgemahnte getroffen wird, kann mit einem Vertrag verglichen werden. Da es jedoch keine gesetzlich festgelegten Regel gibt, wie so eine Erklärung genau auszusehen hat, gibt es immer wieder Unklarheiten, wie eine im Sinne des Abgemahnte optimal formulierte Unterlassungserklärung aussehen sollte.

Die in der Abmahnung beigefügte Erklärung kann als Schuldanerkenntnis gesehen werden. Anhand der angeführten Beispiele soll es deutlich werden, dass die mitgeschickte Erklärung nicht einfach unterschrieben werden sollte. Ziel ist es, eine veränderte, optimal formulierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Gerne beraten wir Sie im Falle einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Exodus – Götter und Könige“ kostenlos und telefonisch im Rahmen unserer Ersteinschätzung.

Ihr Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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