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Abmahnung Waldorf Frommer - "Family Guy - The Simpsons Guy" - 469,50 EUR

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469,50 für eine „Family Guy“ Episode zu zahlen, ist schon recht happig. Dieses Schicksal kommt auf diejenigen zu, denen im Rahmen einer Abmahnung von Waldorf Frommer vorgeworfen wird, die Folge „Family Guy - The Simpsons Guy“ unerlaubt in einem Netzwerk verbreitet zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Die Folgen solch einer Abmahnung sind weitreichend und führen bei den Empfängern in aller Regel zu viel Unruhe und einer Menge an Fragen.

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Family Guy - The Simpsons Guy“ geht es darum, sich gegen die Forderung zu wehren, sich zu informieren, nicht vorschnell zu handeln und unberechtigte Anteile der Forderung zurückzuweisen. Die Ansprüche der Abmahnung bestehen aus drei Bestandteilen:

1. Schadenersatz 300,00 Euro
2. Aufwendungsersatz 169,50
3. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Nicht alle drei Teile müsse in jedem Fall erfüllt werden. Sollte z. B. der Anschlussinhaber nicht direkt für die Rechtsverletzung an „Family Guy - The Simpsons Guy“ verantwortlich sein, besteht die Möglichkeit den Schadensersatz zurückzuweisen. Die Anwaltskosten (Aufwendungsersatz) bleiben hiervon erst einmal unberührt.

In der Waldorf Frommer Abmahnung für „Family Guy - The Simpsons Guy“ sind zwei Fristen gesetzt. Diese müssen in jedem Fall eingehalten werden. Was jedoch zu den genannten Terminen für eine Reaktion erfolgen sollte und muss, das ist im Optimalfall mit einem Anwalt vorher zu besprechen. Nur so kann der Betroffene seine noch gute Ausgangslage halten.

In der Waldorf Frommer Abmahnung für „Family Guy - The Simpsons Guy“ ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer für „Family Guy - The Simpsons Guy“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden.

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