Abmahnung Waldorf Frommer für "Madame Mallory und der Duft von Curry"

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Rechtsanwalt Waldorf Frommer geht derzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH gegen die unerlaubte Verbreitung des Filmes „Madame Mallory und der Duft von Curry“ vor. Dem Betroffenen wird zur Last gelegt, den Film im Internet heruntergeladen und zeitgleich veröffentlicht zu haben. Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung sollte nicht vorschnell reagiert werden. Weder die Beauftragung eines eigenen Anwalts, noch ein vorbehaltloses Nachkommen der Forderung sollte unüberlegt in Erwägung gezogen werden. Bewahren Sie Ruhe.

In Folge der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Madame Mallory und der Duft von Curry“ geht es darum, die Forderung zu prüfen und ggf. zurückzuweisen oder zu verringern. Dieses ist erst nach einer Einzelfallprüfung möglich. In jedem Fall muss auf die Abmahnung reagiert werden. Eine ausbleibende Handlung kann zu weitreichenden Konsequenzen wie z. B. einer Unterlassungsklage oder einer einstweiligen Verfügung führen. Das soll verhindert werden.

In der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Madame Mallory und der Duft von Curry“ wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Mittelpunkt der Abmahnung ist die Forderung nach der Unterlassungserklärung. Mit dieser wird der Betroffene im Rahmen der Abmahnung verpflichtet, das gerügte Verhalten zu beenden und zu bestätigen, im Falle einer Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.

Der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist in der Regel bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss jedoch nicht verwendet werden. Es gibt viele verschieden Formulierungsmöglichkeiten für so eine Erklärung. Die abmahnenden Kanzleien bauen in der Regel eine Formulierung in die mitgeschickten Erklärungen ein, die eine Nachverhandlung bezüglich des Geldbetrages nicht mehr zulässt. Wer in der Unterlassungserklärung bestätigt, einen festgelegten Betrag zu zahlen, der kann den Betrag nachträglich nicht zurückweisen oder verringern.

Daher sollte erst einmal die Sachlage der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Madame Mallory und der Duft von Curry“ geprüft werden. Nach der Entscheidung, welche Summe in dem Fall angemessen ist und welche Gegenargumente gegen das Abmahnschreiben angebracht werden können, muss auch eine optimal angepasste Unterlassungserklärung verfasst werden. In dieser sollen die Interessen des Betroffenen vertreten werden und ein gewisser Schutz im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung gewährleistet sein.

Wenn auch Sie so eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Madame Mallory und der Duft von Curry“ erhalten haben, dann können Sie sich gerne telefonisch an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In dem ersten Gespräch fallen noch keine Kosten an. Nach einem Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt sieht die Angelegenheit häufig anders aus. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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