Abmahnung Waldorf Frommer - "Gone Girl - Das perfekte Opfer" - richtig reagieren!

  • 2 Minuten Lesezeit

Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen des Films „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ sind auch im Jahr 2015 wieder aktuell. Auch andere Filme werden massenhaft abgemahnt. Informieren Sie sich, was zu tun ist und was Sie vermeiden sollten.

Die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer verschicken Abmahnungen an Internetanschlussinhaber, denen sie zur Last legen, den Film „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Die Verbreitung hat eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt, jedoch kann man davon ausgehen, dass der Upload auch stattgefunden hat. In der Abmahnung wegen „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ macht der Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Zentraler Anspruch ist der Unterlassungsanspruch. Daneben sollten Betroffene € 815,00 bezahlen.

Unbedingt mit Anwalt reagieren

Reagiert man auf die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ nicht, gehen die Anwälte davon aus, dass der Abgemahnte tatsächlich als Täter oder Störer haftet, was in vielen Fällen jedoch nicht stimmt, sodass man sich tunlichst von einem Anwalt vertreten lassen sollte. Wer nicht reagiert, muss mit einer Klage rechnen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer oft Personen verklagt, die die Erfüllung der Zahlungsansprüche grundlos verweigert haben. Wenn monatelang kein Schreiben kommt, heißt das nicht, dass die Sache erledigt ist. In der Regel meldet sich die Kanzlei Waldorf Frommer während der dreijährigen Verjährungsfrist ein paarmal und beharrt auf den Forderungen.

Wie Sie optimal reagieren

Wer haftbar ist, sollte sich anwaltlich eine modifizierte Unterlassungserklärung anfertigen lassen und über die geltend gemachten € 815,00 verhandeln.

Wer weder als Täter noch als Störer haftet, weil andere (Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner, Mieter etc.) den Film „Gone Girl – Das perfekte Opfer“ im Internet angesehen oder angeboten haben, sollte sich immer anwaltlich beraten lassen. Oft ist es nämlich möglich, sämtliche Ansprüche, insbesondere die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung, bei der man € 5.000,00 bei einem Verstoß bezahlen muss, abzuwehren.

Wer nicht haftet, muss keine modifizierte Unterlassungserklärung unterschreiben

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat Erfahrung mit tausenden Waldorf-Frommer-Abmahnungen und bietet Abgemahnten an, täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung zu nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter: www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/waldorf-frommer-abmahnung-exodus-goetter-und-koenige-keine-bezahlen_069037.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema