Veröffentlicht von:

Abmahnung Waldorf Frommer - Homeland

  • 3 Minuten Lesezeit

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Homeland - Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH: Serienfans wurden in der Vergangenheit von sogenannten Filesharing-Abmahnungen aus unerklärlichen Gründen verschont. Das Hauptaugenmerk der beauftragten Ermittlungsfirmen lag bisher darauf, Urheberrechtsverletzungen an Filmen, Liedern oder Spielen abzumahnen. Seit einigen Wochen hat sich hier das Interesse verschoben. Seit der große Rechteinhaber Twentieth Century Fox mit der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München „zusammenarbeitet", werden nun auch die Rechtsverletzungen an der Serie Homeland geahndet.

Bei der Serie Homeland handelt es sich um eine amerikanische Produktion von Fox 21 für den Sender Showtime. Drei Jahre nach dem Serienstart hat es die Produktion Homeland nun auch in das deutsche Fernsehprogramm geschafft. Seit Februar 2013 strahlt Sat1 die Serie Homeland aus. Da wahre Serienfans weniger Wert auf Werbeunterbrechungen legen, ist es mittlerweile üblich, dass Serien die zwar im Fernsehen laufen, auch in den bekannten Filesharingbörsen verbreitet werden. Sollte der Verdacht bestehen, die Serie Homeland in einem Peer-to-Peer Netzwerk angeboten zu haben, kann eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München folgen.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Homeland macht die Gegenseite Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche geltend. Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag zu zahlen, der sich wiederum aus Schadensersatz- und Anwaltskosten zusammensetzt.

Nicht immer kann die Gegenseite diese Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen. Die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Homeland sollte in jedem Fall kritisch durch einen Anwalt geprüft werden. Abhängig davon, wer die angebliche Rechtsverletzung an der Serie Homeland begangen hat und ob der Abgemahnte seinen Prüf- und Sicherungspflichten nachgekommen ist, können unberechtigte Anteile möglicherweise zurückgewiesen werden.

Wer nicht auf die Abmahnung wegen Homeland reagiert, der muss mit einer Klage der Gegenseite oder einer einstweiligen Verfügung rechnen. Auch wenn sich der Betroffene nicht für die Rechtsverletzung an Homeland verantwortlich fühlt, muss er sich um die  Angelegenheit kümmern. Die Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit gerichtliche gegen Personen vor, die vor Jahren nicht angemessen auf eine Abmahnung reagiert haben. Soweit muss es nicht kommen, eine Gerichtsverhandlung kann bei der richtigen Handhabe abgewehrt werden.

Wer sich im Internet zu der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Homeland näher informiert, der wird in unterschiedlichen Internetforen auf den weit verbreiteten Rat treffen, eine Geldzahlung kategorisch abzulehnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach einem Muster aus dem Internet zu verwenden. Diese Vorgehensweise wird angewendet, in der Hoffnung, dass die Gegenseite die ausstehende Geldforderung nicht innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren gerichtliche geltend macht. Innerhalb dieser Verjährungsfrist werden weitere Zahlungsaufforderungen und ein Mahnverfahren folgen. Es lässt sich nicht beantworten, wie viele „Nichtzahler" verklagt werden. Fakt ist, dass die Kanzlei Waldorf Frommer derzeit eine Vielzahl von Abgemahnten verklagt, die nicht auf die Forderung reagiert haben.

Nach dem Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Homeland sollte sich der Betroffene etwas Zeit nehmen und sich ausgiebig zu dem Thema informieren zu lassen, beziehungsweise zu informieren. Vorschnell und unüberlegt sollte der Abgemahnte nicht vorgehen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Abgemahnte die Möglichkeit, eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung wahrzunehmen. In diesem Telefonat geht es um die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Homeland. In dem ersten Telefonat teilt Dr. Wachs auch die Kosten mit, die für solch eine Verteidigung anfallen. Die Kanzlei Wachs bietet eine Verteidigung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema