Abmahnung - Waldorf Frommer im Jahr 2021

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer erhalten? Dann sind sie nicht allein.

Die Rechtsanwälte aus München versenden für verschiedene Rechtinhaber Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Bei den Mandanten handelt es sich zumeist um  große Plattenlabels, Filmproduktionsfirmen sowie Buchverlage und Bildagenturen.

Zu den Rechteinhabern gehören etwa folgende Unternehmen:

    Warner Bros. Entertainment GmbH

    Constantin Film Verleih GmbH

    Sony Music Entertainment Germany GmbH

    Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH

    Universal Music GmbH

    Universum Film GmbH

    Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

    Studiocanal GmbH

     Getty Images International

 

Was  fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer?

Dies hängt von der Art der Verletzungen ab. Am häufigsten wird da illegale Verbreiten von Filmen abgemahnt. Dies wird auch als Filesharing bezeichnet.

In den Abmahnungen fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer dann die  innerhalb einer kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung wird darüber hinaus ein Lizenzschaden in Höhe von „nur“ EUR 700,00 geltend gemacht sowie ferner außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 EUR. Insgesamt soll der Abgemahnte also 915 EUR zahlen! Bei einzelnen Folgen von Serien weichen die Gebühren hiervon ab.

Wie reagiere ich auf eine solche Abmahnung

Zunächst einmal heißt es Ruhe bewahren. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen einzuschüchtern. Auf jeden Fall muss man reagieren. Ansonsten drohen teure Gerichtsverfahren. Weiter sollte man schauen, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft. Oft wurde die vermeintliche Urheberrechtsverletzung nicht durch den abgemahnten Anschlussinhaber, sondern durch Dritte (Freunde, Kinder Mieter, usw.)  begangen. Hierfür ist der Anschlussinhaber aber nicht immer verantwortlich.  Unterschreiben sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung und leisten sie nicht einfach eine Zahlung. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Lassen Sie den Fall durch einen auf das Urheberecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Auch, wenn dieser Geld kostet lohnt sich in aller Regel eine Beauftragung, da selbst im Falle einer rechtmäßigen Abmahnung die Zahlungsansprüche reduziert werden können.

 

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite  Wir kennen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus zahlreichen Fällen. Wir wissen worauf es ankommt.

Rufen Sie gleich an 0421 - 56638780 

Wir vertreten bundesweit!

Kanzlei Dr. Schenk – Erfahrung aus über 7.000 Abmahnverfahren!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema