Veröffentlicht von:

Abmahnung Waldorf Frommer - Jimmy Eat World - Damage - 815 Euro

  • 1 Minuten Lesezeit

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss", so titelt die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Jimmy Eat World - Damage im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH: Für den Rechteinhaber Sony geht die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, die Rechte an dem Musikalbum Jimmy Eat World - Damage verletzt zu haben. Die Folgen solch einer Rechtsverletzung sind weitreichend, könne aber bei richtiger Handhabe der Angelegenheit minimiert werden.

Nach der Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Jimmy Eat World - Damage geht es erst einmal darum, dass sich der Betroffene informiert. Das Internet bietet zu dem Thema Abmahnung wegen Filesharing eine Menge an Informationen. Neben unterschiedlichen Vereinen, die Abgemahnte zur Seite stehen, kann sich der Betroffene auch in Foren zu der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Jimmy Eat World - Damage informieren.  Nur wer die Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung kennt, der kann entscheiden, was das Beste für ihn ist.

Wer sich gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Jimmy Eat World - Damage wehrt, der tut dieses in erster Linie außergerichtlich. Mit Unterstützung eines Anwalts ist es das Ziel, unberechtigte Anteile der Geldforderung zurückzuweisen und sich mit der Gegenseite abschließend zu einigen.

Doch in der Abmahnung für Jimmy Eat World - Damage geht es nicht nur um Geld. Der Betroffene wird auch aufgefordert, ein „Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages" zu unterzeichnen. Hier sollte nicht ungeprüft und vorschnell unterzeichnet werden. Zu einer optimalen Vertretung gehört auch, die von der Gegenseite vorgelegten Schriftstücke kritisch zu prüfen.

Vor einer Reaktion können sich Betroffene gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Ob per E-Mail, im persönlichen Besuch in der Hamburger Kanzlei oder über das Telefon, für den ersten Kontakt fallen keine Anwaltsgebühren an.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema