Abmahnung Waldorf Frommer "Jud Süß - Film ohne Gewissen" iAd. Tele München Fernseh GmbH

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Wer erstmalig eine Abmahnung erhält, ist beunruhigt. Einen Abgemahnten beschäftigen regelmäßig zahlreiche Fragen. Die Antworten auf einige dieser Fragen können sich aus Internetrecherchen ergeben, andere Fragen bleiben offen. Im nachfolgenden wollen wir uns mit den offenkundigsten Fragen im Zusammenhang mit einer aktuellen Abmahnung befassen.

Es geht um die im April 2011 ausgesprochene Abmahnung „Jud Süß - Film ohne Gewissen", also die Abmahnung, welche die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Falle der Ermittlung eines Verstoßes an dem Spielfilm „Jud Süß - Film ohne Gewissen" durch eine Münchner Anwaltskanzlei versenden lässt.

Was ist eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung wird eine Verhaltensweise des Abgemahnten gerügt. Die Abmahnung verfolgt das Ziel, den Abgemahnten künftig zum Unterlassen seines rechtswidrigen Verhaltens zu bewegen. In der Praxis kommen Abmahnungen am häufigsten bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen, Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen, sowie im Arbeitsrecht vor. Gerade im Hinblick auf die Abmahnungen im Urheberrecht ist zu beobachten, dass mit der wachsenden Verbreitung von immer leistungsfähigeren Internetverbindungen auch die Zahl der Abmahnungen in den letzten Jahren rasant zugenommen hat.

Wer lässt abmahnen?

Viele Rechteinhaber haben ein Interesse an einer zeitnahen Verfolgung von Rechtsverstößen an Werken aus Ihrem Rechtskatalogbestand. Das Internet bietet u.a. auch den Nährboden für rechtswidrige Tauschbörsenaktivitäten. Daher lässt etwa die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im April 2011 durch die bevollmächtigten Rechtsanwälte wiederholt Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm „Jud Süß - Film ohne Gewissen" abmahnen.

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ist ein seit langem bestehendes deutsches Medienunternehmen. Das Repertoire des Unternehmens aus München beschränkt sich nicht nur auf deutsche, sondern erfasst auch internationale Filmproduktionen.

Die von der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft betraute Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ist eine auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes bereits für zahlreiche Rechteinhaber aus der Medien- und Unterhaltungsbranche tätige Kanzlei. Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft greift nunmehr mit der Abmahnung „Jud Süß - Film ohne Gewissen" zum wiederholten Male auf die Dienstleistungen der ebenfalls in München ansässigen Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zurück. Bereits im Jahre 2010 ließ die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft auf Rechtsverletzungen an einem Spielfilm aus Ihrem Rechtskatalogsrepertoire Abmahnungen durch die betraute Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aussprechen.

Welche Werke sind geschützt?

Zunächst ist festzuhalten, dass Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) genießen. Zu geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören mitunter: Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme; Werke der Musik; pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst; Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke; Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden; Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden; Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Der Film „Jud Süß - Film ohne Gewissen" ist erst im April 2011 (und damit vor knapp zwei Wochen vor dem Verfassen dieses Artikels) in den Fachhandel gelangt. Als Filmwerk unterfällt er den geschützten Werken der Wissenschaft und Kunst und damit untersteht es unweigerlich dem Schutz des UrhG.

Filesharing - Was wird abgemahnt?

Einem Empfänger der Abmahnung „Jud Süß - Film ohne Gewissen" durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte i. A. d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wird regelmäßig vorgeworfen, den Spielfilm über eine so genannte Peer-To-Peer Tauschbörse im Internet Dritten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die besondere Eigenheit der Peer-To-Peer-Software ist jedoch, dass mit dem Herunterladen einer Datei, wie beispielsweise jenem Film „Jud Süß - Film ohne Gewissen", diese Datei den aktiven Nutzern der Tauschbörse gleichzeitig ebenfalls zum Download angeboten wird. Dies stellt einen Verstoß gegen die Rechte der Firma Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft dar.

Dementsprechend macht die betraute Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Inhaber des Internetanschlusses, von dem der Verstoß an dem Film „Jud Süß - Film ohne Gewissen" begangen wurde, geltend.

„Jud Süß - Film ohne Gewissen" sorgte erstmalig am 18.02.2010 bei den Berliner Filmfestspielen für Aufsehen. Der Spielfilm „Jud Süß - Film ohne Gewissen" ist ein mit namhaften deutschen Charakterdarstellern besetzter Spielfilm des deutschen Regisseurs O.R., der thematisch der Entwicklung des antisemitischen Propagandafilms mit dem Titel Jud Süß aus dem Jahre 1940 widmet, welcher seinerzeit diskreditierende Intentionen verfolgte.

Schon vor dem deutschen Vertriebsstart fand die filmische Interpretation „Jud Süß - Film ohne Gewissen" auch ihren Weg in einige Wohnzimmer im Bundesgebiet. Denn der Film macht bereits vor seinem Veröffentlichungsdatum im Internet die Runde.

Was wird gefordert?

Der § 97 UrhG bestimmt, dass derjenige, der das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

In der Abmahnung „Jud Süß - Film ohne Gewissen" fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der Verletzung der Rechte der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft an dem Werk neben der Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalierten Betrages für Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 956,00 Euro.

Was ist zu beachten?

Dem Abgemahnten, der die Abmahnung „Jud Süß - Film ohne Gewissen" durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte i. A. d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft erhält, ist angeraten, die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung nicht übereilt abzugeben. Denn zahlreiche deutsche Gerichte bewerten die Abgabe einer in der Art formulierten Erklärung ein Schuldanerkenntnis zu Lasten des Unterzeichners.

Allerdings sollte die Abmahnung, die einen Urheberrechtsverstoß an dem Film „Jud Süß - Film ohne Gewissen" beinhaltet, auf keinen Fall nicht unbeachtet im Papierkorb landen. Die darin enthaltenen Fristen sollten tunlichst ernst genommen und beachtet werden. Schließlich wurde der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung getroffen und das Ignorieren der Abmahnung „Jud Süß - Film ohne Gewissen" kann sich im Nachhinein als äußerst zeitraubender und teurer Fehler erweisen.

Was tun, wenn Fragen offen bleiben?

Bei offenen Fragen tut ein Empfänger der Abmahnung „Jud Süß - Film ohne Gewissen" nicht selten gut daran, sich durch einen fachkundigen und mit der Thematik des Filesharings vertrauten Rechtsanwalt beraten zu lassen.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai

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