Abmahnung Waldorf Frommer - „Mein Junggesellenabschied“ - So reagieren Sie richtig

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Sie sind Opfer einer Waldorf Frommer-Abmahnung wegen des Films „Mein Junggesellenabschied“ geworden? Der Filmrechteinhaber Tiberius Film GmbH lässt Unterlassungserklärungen an Anschlussinhaber verschicken, über deren IP-Adresse angeblich der Film angeboten wurde. Betroffene sollen zudem € 815,00 bezahlen.

Was ist eine Waldorf Frommer-Abmahnung?

Der Film „Mein Junggesellenabschied“ kann über eine Internettauschbörse entweder bereits beim Herunterladen oder danach, etwa beim Besuch eines Gastes mit einem Laptop, geschehen sein. Ebenso läuft auch beim Streaming über Portale wie „Popcorn Time“ ein BitTorrent-Client im Hintergrund und bietet den Film – für den Betrachter oft unbewusst – so anderen Usern an. Das Anbieten kann in der Regel problemlos nachgewiesen werden. Allerdings haftet der Anschlussinhaber in vielen Fällen nicht, in denen andere den Film „Mein Junggesellenabschied“ angeboten haben.

Die Abmahnung soll die Angelegenheit außergerichtlich schnell und kostengünstig durch Abgabe einer Unterlassungserklärung und Zahlung von € 815,00 erledigen.

Haftet der Anschlussinhaber immer?

Nein. Zwar stellen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte das in ihren Abmahnungen so dar, als ob der Anschlussinhaber immer als Täter oder Störer hafte. Dies ist jedoch irreführend und falsch.

Der Anschlussinhaber haftet natürlich, wenn er selbst der Täter war. Dann bietet sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an. Wenn man nichts bezahlen will, weil man die Abmahnung als Abzocke empfindet, so empfiehlt es sich, lieber überhaupt nichts zu bezahlen, als dem oft gehörten Rat zu folgen und € 100 oder € 150 zu bezahlen. Jede Zahlung stellt nämlich ein Schuldeingeständnis dar. Die Unterlassungserklärung, die Waldorf Frommer beigefügt haben, stellt kein Schuldeingeständnis dar (entgegen vielen Falschangaben im Internet).

Praxistipp: Immer dann, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen und der Abgemahnte nicht der Täter war, kann der Fall eintreten, dass er weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen muss.

Hüten Sie sich vor Anwälten oder anderen Helfern, die behaupten, man müsse in jedem Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dies ist sträflich falsch und kann fatale Folgen für den Abgemahnten haben.

Die modifizierte Unterlassungserklärung ist gefährlich

Jede Unterlassungserklärung – auch die modifizierte! – ist ein Dauerschuldverhältnis und gilt lebenslang (nicht nur 30 Jahre) und kann verheerende Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung auslösen. Insbesondere dann, wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer den Film „Mein Junggesellenabschied“ angeboten hat, sollten Sie tunlichst keine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie davon ausgehen müssen, dass sich der Film immer noch auf dem PC des Täters befindet und somit sofort eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen kann.

Man sollte immer auf die Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren, denn andernfalls dürfen die Anwälte davon ausgehen, dass der Anschlussinhaber tatsächlich selbst den Film angeboten hat. Ein sofortiges Gerichtsverfahren kann die Folge sein.

Fatal wäre es, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, wenn man gar nicht haftet, insbesondere dann, wenn man überhaupt nicht weiß, wer der Übeltäter war. Jede Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, kann im Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 auslösen.

Was Sie jetzt tun sollen

Bewahren Sie Ruhe. Eventuell haften Sie überhaupt nicht. Der Bundesgerichtshof und die Instanzgerichte haben klar entschieden, wann eine Haftung des Anschlussinhabers entfallen kann (z. B. bei minderjährigen oder volljährigen Kindern oder Partnern im Haushalt).

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. kann auf eine Erfahrung aus über 17.000 Filesharing-Abmahnungen zurückblicken und Sie beraten, ob in Ihrem speziellen Fall die Haftung des Abgemahnten komplett entfällt, weil er keine Prüfpflichten verletzt hat.

Sie können mich telefonisch für eine kostenlose Erstberatung, täglich (auch am Wochenende) unter Telefon 07171 18 68 66 von 8:00 Uhr bis 20:00, anrufen oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

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