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Abmahnung Waldorf Frommer - Modern Family

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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Modern Family - Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH: Nachdem in den letzten Jahren die Rechtsverletzungen an Serien nicht oder nur wenig abgemahnt wurden, hat das große Unternehmen Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH nun die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München damit beauftragt, diejenigen abzumahnen, denen zur Last gelegt wird, einzelne oder mehrere Episoden der Serie Modern Family unerlaubt verbreitet zu haben.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Modern Family muss in jedem Fall ernst genommen werden. Auch wenn der Abgemahnte nicht direkt für die angebliche Rechtsverletzung ist, muss er sich mit der Anschuldigung auseinandersetzen.

Mit der Abmahnung wird der Betroffene aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag zu zahlen, der sich wiederum aus Anwaltskosten und Schadensersatz zusammensetzt. Die Forderung besteht aus drei Teilen, die abhängig von dem jeweiligen Einzelfall komplett oder nur teilweise erfüllt werden muss.

Der Unterlassungsanspruch: Sollte die Rechtsverletzung so stattgefunden haben, wie es in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Modern Family dargestellt ist, muss der Rechtsverletzer eine Unterlassungserklärung abgeben. Mit dieser verpflichtet  er sich, das gerügte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Damit dieses Versprechen auch glaubhaft ist, muss sich der Unterzeichner auch verpflichten, im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In den meisten Fällen muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Mit der fristgerechten Abgabe solch einer Erklärung ist der Abgemahnte vor einer einstweiligen Verfügung, und einer Unterlassungsklage geschützt. Der Abmahnung von Waldorf Frommer für Modern Family ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Es steht dem Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wer sich näher mit der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Modern Family auseinandersetzt, der findet im Internet unterschiedliche Foren, die unter anderem eine Muster-Unterlassungserklärung bereitstellen. Vielleicht nicht ganz optimal aber hinreichend wäre mit Abgabe solch einer Erklärung der Unterlassungsanspruch erfüllt. Davon losgelöst steht jedoch die Geldforderung.

Wer nur ein Unterlassungserklärung abgibt und nicht auf die Geldforderung der Abmahnung wegen Modern Family reagiert, der kann drei Jahre abwarten und hoffen, dass sich die Gegenseite nicht mehr meldet und die Forderung gerichtliche geltend macht - der Anspruch wäre in diesem Fall verjährt. (Weitere Informationen) In diesem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben, dass vor einer Gerichtsverhandlung weitere Zahlungsaufforderungen und ein Mahnverfahren folgen werden.

Im Optimalfall sucht sich der Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Modern Family einen Anwalt, der im Rahmen einer Verteidigung eine Unterlassungserklärung abgibt und unberechtigte Anteile der Geldforderung zurückweist. Diese ist der zweite Teil der Abmahnung.

Die Geldforderung: Wie einleitend bereits angeführt ist die Forderung dreigeteilt, Neben einer Unterlassungserklärung wird der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Modern Family aufgefordert, Schadensersatz und Anwaltskosten zu zahlen. Hier muss Einzelfallabhängig entschieden werden, ob der Schadensersatz und/oder die Anwaltskosten zurückgewiesen werden können. Im Optimalfall weist der Anwalt unberechtigte Anteile der Geldforderung zurück und einigt sich außergerichtlich mit der Gegenseite.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Empfängern einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Modern Family die Möglichkeit, die Angelegenheit im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung zu besprechen. In diesem Telefonat geht es erst einmal darum, die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu besprechen. Das erste Telefonat ist unverbindlich. Sie erreichen die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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