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Abmahnung Waldorf Frommer „Plötzlich Gigolo - Verführt zur Verführung“

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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ im Auftrag des Rechteinhabers Tele München.

Das Unternehmen Tele München Fernseh GmbH hält die Rechte an einer Vielzahl von aktuellen Filmen. Um der unerlaubten Verbreitung dieser Filme entgegenzuwirken, hat der Rechteinhaber eine Ermittlungsfirma damit beauftragt, die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke hinsichtlich des unerlaubten Download-Angebotes zu überwachen. Sollte eine Datei mit einem konkreten Hashwert zum Download angeboten werden, zeichnen diese Firmen auf, über welche dynamische IP-Adresse dieses geschehen ist. Anhand der gesammelten Daten erwirkt die dann beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer beim zuständigen Gericht die Anordnung zur Herausgabe der Adressdaten, die beim zuständigen Provider durchgesetzt wird. Nun liegt der Gegenseite die Adresse des registrierten Anschlussinhabers vor.

Problematisch bei dieser Art der Ermittlung ist, dass nicht immer der wahre Rechtsverletzer, sondern immer nur der Anschlussinhaber ermittelt werden kann. Diese Form der Ermittlung endet also an der Haustür des Betroffenen. Wer z. B. wirklich den Film „Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ verbreitet hat, lässt sich somit nicht eindeutig und zweifelsfrei aussagen. Daher wendet sich die Gegenseite mit der darauffolgenden Abmahnung immer an den registrierten Anschlussinhaber. Dieser hat jedoch im Gegenzug die Möglichkeit, die Anschuldigung zurückzuweisen, wenn Dritte für die Rechtsverletzung verantwortlich sind. Ganz einfach und unproblematisch ist diese Zurückweisung jedoch nicht; ohne Rücksprache mit einem Anwalt sollten keine Personen aus dem näheren Umkreis beschuldigt werden. Hier muss immer unterschieden werden, ob Familienmitglieder – minderjährige oder volljährige im Haushalt lebende Kinder bzw. der Ehepartner – oder Besucher für die Rechtsverletzung verantwortlich sein können. Abgesehen davon lässt sich sicherlich bei einer Vielzahl von Mitnutzern des Internetanschlusses nicht immer eindeutig aussagen, wer für die Rechtsverletzung verantwortlich sein könnte.

Daher sollte nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Plötzlich Gigolo – Verführt zur Verführung“ erst einmal mit einem Anwalt Rücksprache gehalten werden. Damit durch diese Kontaktaufnahme mit einem Anwalt keine enormen hohen Kosten aufkommen, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte die Möglichkeit, die Angelegenheit im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung zu besprechen. Hierin können aufkommende Fragen beantwortet werden und Dr. Wachs oder ein weiterer Anwalt der Kanzlei zeigt die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung auf. Danach kann der Betroffene entscheiden, was das Beste für ihn ist. Rufen Sie uns einfach an, gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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