Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte wg Mr. Nobody

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Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft lässt derzeit durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Filmwerk "Mr. Nobody" versenden. Die deutschfranzösische CoProduktion "Mr. Nobody" lief Anfang im vergangenen Monat in den heimischen Kinos an. Damit legt die Tele München erneut den Fokus auf die Eindämmung der Verbreitung sogenannter Line Dubbed Raubkopien im Internet.

Schon seit dem ersten Quartal des Jahres 2010 lässt die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an aktuellen Filmwerken verfolgen, wobei das Unternehmen stets darauf bedacht ist, unmittelbar nach der Veröffentlichung eines Films Rechtsverletzungen ermitteln zu lassen, um schnellstmöglich auf die Ausweitung ihrer geschützten Filmwerke Einfluss nehmen zu können.

Wer insoweit das Filmwerk Mr. Nobody über eine sogenannte Peer-To-Peer Tauschbörsen Software Anderen zum Download anbietet, begeht eine Urheberrechtsverletzung und muss mit der zivilrechtlichen (uU auch strafrechtlichen) Verfolgung rechnen. Im Rahmen der zivilrechtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Tele München wird demjenigen Anschlussinhaber, dessen externe IP Adresse in den Datensätzen der von der Tele München eingesetzten Ermittler erfasst ist, eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte zugesandt.

In der Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte von dem betroffenen Internetanschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 956,- EUR. Die Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Im Übrigen ist die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte auf (alle) "geschützten Werke der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft" ausgelegt. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

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