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Abmahnung Waldorf Frommer – Schlussmacher - Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany

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Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Schlussmacher für Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany

Matthias Schweighöfer produziert derzeit einen Kino-Hit nach dem anderen. Zeitgleich mit der Veröffentlichung neuer Filme finden sich diese regelmäßig in den bekannten Peer-to-Peer Netzwerken wieder. Wer diese unerlaubt ins Netz gestellten Dateien herunterlädt, der muss mit einer Abmahnung rechnen. In dem aktuell vorliegenden Fall geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, den Film Schlussmacher in diesem Rahmen geladen und verbreitet zu haben. Nur die wenigsten Anwender von Filesharing-Börsen werden sich darüber im Klaren sein, dass Mitarbeiter sogenannter Ermittlungs- oder Anti-Piracy-Firmen tagtäglich die bekannten Peer-to-Peer Netzwerke hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung von Filmen, Liedern oder Spielen überwachen. Wer in das Ermittlungsraster gerät, der wird sich wenig später mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film Schlussmacher auseinandersetzen.

Was wird in der Waldorf Frommer Abmahnung für Schlussmacher gefordert?

In der Abmahnung macht die Gegenseite Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche sowie die Erstattung der in der Angelegenheit angefallen Rechtsanwaltskosten geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, 506,00 Euro Anwaltskosten sowie 450,00 Euro Schadensersatz zu zahlen. Weiter wird der Abgemahnte verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser soll er sich gegenüber dem Rechteinhaber verpflichten, das gerügte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen.

Was gibt es im Zusammenhang mit der Abmahnung der Waldorf Rechtsanwälte wegen Schlussmacher zu beachten?

In der Abmahnung ist eine Frist gesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss zumindest der Unterlassungsanspruch erfüllt werden. Wie bereits angeführt ist die Forderung der Waldorf Abmahnung aus unterschiedlichen Anteilen zusammengesetzt. Mit der Erfüllung des Unterlassungsanspruches kann der Empfänger der Abmahnung für Schlussmacher weitreichende Konsequenzen, wie z. B. eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage abwende. Dass eine Unterlassungserklärung abgeben wird, bedeutet jedoch nicht, dass die in der Abmahnung mitgeschickte Erklärung verwendet werden muss. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Zu einer guten Verteidigung gehört in der Regel eine neuformulierte Erklärung, die die Interessen des Abgemahnten optimal schützt.

Auch die Geldforderung der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Schlussmacher kann kritisch durch einen Anwalt geprüft werden. Nicht immer kann die Gegenseite die geltend gemachten Ansprüche in vollem Umfang durchsetzen. Es muss im Rahmen einer Einzelfallprüfung hinterfragt werden, welche Anteile der 956,00 Euro zurückgewiesen werden können.

Was bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte Empfängern einer Waldorf Abmahnung für den Film Schlussmacher?

Wenn auch Sie mit solch einen Abmahnschreiben konfrontiert werden, dann können Sie sich per Mail oder telefonisch unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 im Rahmen einer kostenlosen, Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Abgemahnte aus Hamburg oder dem Umland können sich auch persönlich an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In dem ersten Gespräch geht es um die absehbaren Chancen Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Gerne können Sie sich an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Wie helfen gerne.

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