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Abmahnung Waldorf Frommer - Sieben verdammt lange Tage

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film „Sieben verdammt lange Tage“ im Auftrag des Rechteinhabers:

Was wird in der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Sieben verdammt lange Tage“ gefordert?

Wegen der angeblichen Rechtsverletzung macht die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch geltend. Erfüllt werden soll dieser mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hiermit muss sich der Betroffene nach dem Abstellen des gerügten Verhaltens schriftlich verpflichten, das Werk „Sieben verdammt lange Tage“ nicht mehr in Internet zu verbreiten. Sollte er hiergegen verstoßen, so habe er eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. In den meisten Fällen muss solch eine Unterlassungserklärung auch abgegeben werden. Mit dem fristgerechten Eingang einer korrekt formulierten Erklärung sind eine einstweilige Verfügung oder eine kostenintensive Unterlassungsklage abgewendet. Der Waldorf Frommer-Abmahnung ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte jedoch nicht ungeprüft verwendet werden. Die in Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. In den meisten Fällen ist eine Abmilderung in einigen Punkten notwendig.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für „Sieben verdammt lange Tage“ gibt es?

Ziel einer anwaltlichen Vertretung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Erreicht wird dieses durch die kritische Prüfung des jeweiligen Abmahnfalls. Es muss hinterfragt werden, wer die angebliche Rechtsverletzung begangen hat – Anschlussinhaber oder Dritte? Weiterführend muss in Folge dieser Prüfung erörtert werden, ob nicht etwa Anteile der Geldforderung zurückgewiesen werden können.

Was bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte Empfängern einer Waldorf Frommer Abmahnung für „Sieben verdammt lange Tage“?

Wenn auch Sie mit solch einer Forderung konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. In diesem Telefonat berät Dr. Wachs zu den absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Die Abwehr bietet die Kanzlei Wachs für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag, der bereits im ersten Telefonat mitgeteilt wird. Gerne können Sie sich an uns wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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