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Abmahnung Waldorf Frommer - T-Pain Revolver

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Abmahnung Waldorf Frommer -T-Pain Revolver: Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München geht derzeit für das Unternehmen Sony Music Entertainment Germany GmbH gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, das Musikwerk T-Pain Revolver unerlaubt im Internet zum Download bereitgestellt zu haben. Da diese Form der Veröffentlichung den Rechteinhabern vorbehalten ist, wird durch die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Albums T-Pain Revolver, geltendes Recht verletzt. Die Folgen solch einer Urheberrechtsverletzung sind schwerwiegend.

In der Waldorf Frommer Abmahnung wegen T-Pain Revolver werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung nebst Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Bevor auf diese Forderung reagiert wird, sollte sich der Abgemahnte ausgiebig zu dem Thema informieren. Es ist nicht so, dass sich der Empfänger der Abmahnung wehrlos ergeben muss. Es gibt durchaus die Möglichkeit, gegen die Abmahnung vorzugehen.

Wir als Anwaltskanzlei raten natürlich dazu, sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen. Im Internet hingegen wird in unterschiedlichen Foren dazu geraten, die Geldforderung zurückzuweisen und eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese Form der Selbstverteidigung ist ein Möglichkeit - jedoch nicht die Beste. Wer nicht richtig auf die Waldorf Frommer Abmahnung wegen T-Pain Revolver reagiert, der muss mit weiteren Konsequenzen rechnen.

Handeln Sie nicht vorschnell aber angemessen. Was es im Zusammenhang mit der Abmahnung zu beachten gibt, das erklärt Ihnen Dr. Wachs im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. In diesem ersten Telefonat berät Sie Dr. Wachs zu Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung. Sie erreichen uns in der Hamburger Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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