Abmahnung Waldorf Frommer Universum Film GmbH wegen des Films

  • 2 Minuten Lesezeit

 Auch nachdem das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken am 09.10.2013 in Kraft getreten ist versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aus München weiterhin im Auftrag verschiedenster Rechteinhaber Abmahnungen wegen der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Internet-Tauschbörsen. 

In der aktuell vorliegenden Abmahnung dem Anschlussinhaber vorgeworfen, Werke der Rechteinhaber weltweit allen Nutzern einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft  die Zahlung von Schadensersatz und den Ersatz von Rechtsverfolgungskosten (Aufwendungsersatz).

In Bezug auf die Rechtsverfolgungskosten ist Waldorf Frommer der Auffassung, dass die durch das Gesetz über unseriöse Geschäftspraktiken in § 97a Abs.3 S. 2 UrhG eingeführte Begrenzung des Gegenstandswerts unbillig sei, da das weltweit abrufbare Angebot eines aufwändig und unter erheblichen Kosten produzierten Filmwerkes einen gravierenden Eingriff darstelle, welcher weit über einen durchschnittlichen Urheberrechtsverstoß hinausgehe. Ob diese Rechtsauffassung der Kanzlei Waldorf Frommer tatsächlich zutreffend ist darf bezweifelt werden. 

 Wie sollten Sie weiter vorgehen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Überprüfen Sie, ob der Ihnen vorgeworfene Rechtsverstoß tatsächlich zutreffend ist. Auch wenn dies der Fall sein sollte kann mit anwaltlicher Unterstützung häufig noch gegen die Abmahnung vorgegangen werden.

Unterzeichnen Sie keinesfalls ungeprüft die den Abmahnungen häufig beigefügte Unterlassungserklärung.

Bezahlen Sie nicht die geforderten Beträge ohne vorherige anwaltliche Beratung. Sehr häufig kann zumindest eine Reduzierung der Forderungen erreicht werden

Nehmen Sie nicht selbst Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. 

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten? Gerne berate ich Sie bundesweit.

Die Bearbeitung einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte übernehme ich zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis. So wissen Sie stets, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Auch eine Übernahme des Mandats im Rahmen der Beratungshilfe ist jederzeit möglich.

Ich überprüfe die Abmahnung anhand Ihres Falles auf Ihre Berechtigung und berate Sie über das weitere Vorgehen. Darüber hinaus erstelle ich eine für Ihre Situation passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Tel.: 0711 - 25383785

Hochbruckstraße 12

70599 Stuttgart

Tel.: 0711/253 83 785

Fax: 0711/253 83 786

www.rechtsanwalt-neuwirth.de

info@rechtsanwalt-neuwirth.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robin Neuwirth

Beiträge zum Thema