Abmahnung Waldorf Frommer wegen des Films „Philomena“ – Was tun? So reagieren Sie richtig!  

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Universum Film GmbH hat die Waldorf Frommer Rechtsanwälte beauftragt, angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Philomena” mit Abmahnungen zu verfolgen. Die betroffenen Anschlussinhaber sollen einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (= „modifizierte Unterlassungserklärung”) abgeben und pauschal € 815,00 zur Abgeltung aller Schäden und Kosten bezahlen.

Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung?

Laut der Waldorf Frommer Abmahnung sollten Betroffene das britische Filmdrama „Philomena” von Stephen Frears in einer Internettauschbörse anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten haben. Das passiert übrigens auch in Streamingportalen wie Popcorn Time. Das öffentliche Zugänglichmachen des Films „Philomena” steht jedoch ausschließlich der Universum Film GmbH zu und ist somit bei einer Tauschbörsennutzung illegal.

Weiter behaupten die Waldorf Frommer Rechtsanwälte, der Abgemahnte sei als Täter oder Störer für die angebliche Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Dies trifft jedoch in einem ganz erheblichen Teil der Abmahnungen überhaupt nicht zu.

Abgemahnte haften oft überhaupt nicht.

Ob und inwieweit der Abgemahnte für die Urheberrechtsverletzung haftet, ist anhand der Prüfung des Einzelfalls zu ermitteln. Einerseits kann es sein, dass man als Täter oder Störer haftet, anderseits kann auch die komplette Haftung entfallen.

Niemals sollte man ungeprüft einfach eine „modifizierte Unterlassungserklärung” abgeben, wie sie manche – unwissende – Anwälte empfehlen. Damit verbaut man sich nicht nur eine mögliche Verteidigungschance, sondern verpflichtet sich lebenslang, eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 zu bezahlen, sofern der Film „Philomena” erneut über den eigenen Anschluss angeboten wird.

Wer nicht haftet, muss nichts unterschreiben und nichts bezahlen

Diese „modifizierte Unterlassungserklärung” ist eine böse Falle und ein Schlagwort, das man im Internet oft liest und von vielen Anwälten gerne als Heilmittel genannt wird. An der Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer lässt sich nichts mehr zugunsten des Täters oder Störers modifizieren, was einem Vorteile bringen könnte. Keine Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis. Stattdessen erfüllt man durch Abgabe der „modifizierten Unterlassungserklärung” den Hauptanspruch der Universum Film GmbH. Die Geldforderungen sind nur ein Kollateralschaden.

Sie kennen den Täter nicht? Dann Finger weg von der modifizierten Unterlassungserklärung

Gerade dann, wenn Sie überhaupt nicht wissen, wer den Film „Philomena” angeboten hat oder wie dies passieren konnte (in der Regel hat tatsächlich jemand den Film angeboten), sollten Sie der Universum Film GmbH nicht versprechen, eine Vertragsstrafe zu bezahlen, wenn es nochmals vorkommt, denn: Wenn Sie die Quelle nicht kennen, können Sie sie auch nicht abstellen.

Was tun? Die richtige Reaktion bei einer Abmahnung wegen „Philomena”

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf Frommer-Abmahnungen vertreten und weiß, wie man auf die verschiedenen Konstellationen reagieren muss.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-waldorf-frommer-wegen-des-films-tribute-von-panem-mockingjay-teil-so-reagieren-sie-richtig_066206.html


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema