Abmahnung Waldorf Frommer wegen „Oculus“

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für Universum Film GmbH wegen des Films „Oculus“

Wer Filme des Unternehmens Universum Film GmbH unerlaubt in einem Peer-to-Peer-Netzwerk verbreitet, der muss mit einer Abmahnung rechnen. In dem aktuell vorliegenden Fall geht der Rechteinhaber gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wurde, die Rechte an dem Werk „Oculus“ verletzt zu haben.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung stellen sich in der Regel viele Fragen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Abgemahnten daher die Möglichkeit, sich über diesen Beitrag vorerst grundlegend zu der Abmahnung der Waldorf Frommer mbH wegen „Oculus“ zu informieren. Abgesehen von unterschiedlichen Anwalt-Blogs versuchen Vereine und Initiativen durch Internet-Foren zu dem Thema Abmahnung aufzuklären.

Wie der Abmahnung zu entnehmen ist, fordert die Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Rechtsverletzung an „Oculus“ die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 nebst Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

In den meisten Fällen muss solch eine Erklärung abgegeben werden. Mit dem fristgerechten Eingang einer korrekt formulierten Unterlassungserklärung ist die Wiederholungsgefahr ausgeräumt und eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage sind verhindert. Den meisten Abmahnungen sind bereits Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen und sollten nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen können als Schuldanerkenntnis gewertet werden und eine Nachverhandlung bezüglich der geforderten Summe ist dann nicht mehr möglich. Im Optimalfall wird eine Unterlassungserklärung von dem eigenen Anwalt verfasst.

Gerade darum geht es jedoch im Rahmen einer anwaltlichen Vertretung. Es muss geprüft werden, ob die Geldforderung wirklich in vollem Umfang durchsetzbar ist. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall möglich ist. Nach einer ersten, kostenlosen Ersteinschätzung lassen sich die Chancen, Risiken und Kosten einer Verteidigung besser beschreiben.

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Oculus“ sind nur wenige Tage Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass vorschnell ein Anwalt in der Angelegenheit beauftragt werden sollte, noch auf die Forderung der Gegenseite ungeprüft und kritiklos reagiert werden darf. Erst einmal geht es darum, sich ausgiebig mit dem Thema auseinanderzusetzen

Wenn auch Sie mit einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Oculus“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der bereits erwähnten, kostenlosen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte  


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