Abmahnung Waldorf Frommer zum Film „Die Bestimmung - Insurgent“

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH Internetanschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Die Bestimmung – Insurgent“ ab.

„Die Bestimmung – Insurgent“ ist ein amerikanischer Science-Fiction-Film aus dem Jahr 2015.

In der Abmahnung wird den Empfängern der Schreiben eine Urheberrechtsverletzung an dem Film durch das Tauschen in Tauschbörsen vorgeworfen. Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten. Sie sehen die Zahlungsansprüche mit einem Pauschalbeitrag von 815,00 Euro als abgegolten.

Rechtslage der Benutzung von Filesharing-Software

Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung beruht auf der Benutzung eines Filesharing-Programms. Diese funktionieren so, dass das Herunterladen eines kommerziellen Werks zugleich auch bedeutet, dass es anderen Nutzern des Programms frei zum Download angeboten wird. Deshalb werden Filesharing-Softwares auch Tauschbörsen genannt.

Dem Urheber oder Rechteinhaber ist es vorbehalten, sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Macht eine dritte Person das Werk ohne die Einwilligung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich, ist darin eine Urheberrechtsverletzung zu sehen, da es in das Verwertungsrecht des Urhebers nach § 19a UrhG eingreift.

Hafte ich als Anschlussinhaber in jedem Fall für die vorgeworfene Rechtsverletzung?

Für Anschlussinhaber gilt erst einmal die Vermutung, dass die behauptete Urheberrechtsverletzung auch durch den Inhaber des Internetanschlusses begangen wurde. Um diese Vermutung anzugreifen, muss der Anschlussinhaber Umstände nachweisen, die die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Tatablaufes aufzeigen. Das kann beispielsweise gelingen, wenn mehrere Personen Zugriff auf den Internetanschluss zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung hatten, sodass ein Dritter Täter der Rechtsverletzung sein kann.

Kann der Anschlussinhaber die Vermutung widerlegen, kommt eine Schadensersatzhaftung als Täter nicht mehr in Betracht. Er kann dennoch als sogenannter Störer in Haftung genommen werden. Dahinter steht der Gedanke, dass der Anschlussinhaber dem Rechtsverletzer durch die Bereitstellung seines Internetanschlusses die Gelegenheit gegeben hat, die Urheberrechtsverletzung zu begehen. Eine Störerhaftung greift ein, wenn ein Anschlussinhaber Sicherungs- oder Belehrungspflichten bezüglich des Internetanschlusses nicht umfassend nachgekommen ist. Ein Störer kann jedoch nicht auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Er haftet lediglich auf Unterlassung und auf Ersatz der Anwaltskosten.

Reaktion auf Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer zum Film „Die Bestimmung – Insurgent“

Abgemahnten Anschlussinhabern ist zu raten, nicht voreilig Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer aufzunehmen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben oder den Betrag zu zahlen. Das ist oft nicht oder nicht in dem geforderten Umfang nötig und kann dazu führen, die eigenen Verteidigungsmöglichkeiten einzuschränken. Gerade die Unterlassungserklärung bindet den Unterzeichnenden noch für eine lange Zeit und kann bei erneuter Zuwiderhandlung zu einer hohen Vertragsstrafe führen. Die beigelegten Vordrucke sind in vielen Fällen zu weit gefasst. Sie sollten daher von im Urheberrecht erfahrenen Anwälten zu Ihren Gunsten abgeändert werden.

Sie sollten sich die Frist notieren und rechtzeitig im Urheberrecht tätige Anwälte kontaktieren. Wichtig ist, die Abmahnung nicht schlicht zu ignorieren. Denn wenn Sie nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren, kann die Gegenseite ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Das kann zu erheblichen Mehrkosten führen.

Das Rechtsanwaltsteam von Abmahnhelfer.de verfügt über die Expertise von zahlreichen geprüften Abmahnungen und Verhandlungen mit der Gegenseite. Unsere Anwälte helfen Ihnen gerne mit Erörterungen der Rechtslage und zeigen Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auf. Wir bieten ein kostenloses Erstgespräch mit erster anwaltlicher Beratung an. Sie erreichen uns an sieben Tage der Woche unter der Telefonnummer 030 - 965 368 7332 oder über das Kontaktformular unserer Website.

Ihr Abmahnhelfer.de-Team


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