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Abmahnung Waldorf Frommer„Sleepy Hollow - The Weeping Lady“

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Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Die Serie „Sleepy Hollow“ hat in den letzten Monaten etliche Preise eingeheimst. Mit dem Erfolg und dem Besitz eines großen Medienunternehmens wie z.B. Twentieth Century Fox steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die unerlaubte Verbreitung der Serien überwacht wird. In dem uns vorliegenden Fall geht die Kanzlei Waldorf Frommer aus München gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wurde, das Werk „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ in einer Filesharingbörse verbreitet zu haben.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Sleepy Hollow – The Wepping“ Lady ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Der Abgemahnte ist in den meisten Fällen zwar zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet, muss jedoch nicht die von der Gegenseite vorgelegte Version verwenden. Ziel einer Verteidigung ist es unter anderem, eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben. Diese sollte von einem Anwalt verfasst werden, der sich mit der Materie auskennt.

Die in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte in einigen Punkten verändert werden. In der Waldorf Frommer-Abmahnung für „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ geht es jedoch auch um eine Geldforderung von mehreren hundert Euro. Auch diesem Teilbereich der Forderung muss nicht vorbehaltlos nachgekommen werden. Bevor eine Zahlung geleistet wird, muss durch einen Anwalt geprüft und kritisch hinterfragt werden, ob die Summe nicht argumentativ begründet zurückgewiesen werden kann.

Wenn auch Sie solch eine Waldorf Frommer-Abmahnung wegen der Episode „Sleepy Hollow – The Weeping Lady“ erhalten haben, dann können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem ersten Gespräch berät Sie Dr. Wachs zu den Chancen und Risiken einer außergerichtlichen Verteidigung. Sie erreichen unsere Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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