Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte wg New Moon - Biss zur Mittagsstunde

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Derzeit läuft der dritte Teil der Twilight Saga mit dem Titel Eclipse - Biss zum Abendrot in den heimischen Kinos an. Ungeachtet dessen erhielten auch dieser Tage wieder einige Internetanschlussinhaber eine Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft.

Bereits im Februar 2010 wurden Abmahnungen im Auftrage der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft versandt, die sich auf Rechtsverletzungen an dem Filmwerk „New Moon - Bis(s) zur Mittagsstunde" bezogen. Bislang wurden die Rechtsverletzungen an dem Film New Moon - Biss zur Mittagsstunde allein durch den Rechtsanwalt Dr. Ulrich Bente (bis Mai noch tätig in der Kanzlei Diesselhorst, Bente, von Lojewski Rechtsanwälte) ausgesprochen. Doch jüngste Abmahnungen, die den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an dem zweiten Teil der Twilight Saga mit dem Titel „New Moon - Biss zur Mittagsstunde" beinhalten, ziert der Briefkopf der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte.

Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte versandte bereits Ende Mai 2010 erste Abmahnungen im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft. Doch diese bezogen sich auf Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Shutter Island". Zwar ist es keineswegs neu, dass Rechteverletzungen an ein und demselben Werk von mehreren Rechtsanwaltskanzleien (gleichzeitig oder mit kurzer zeitlicher Diskrepanz) im Namen eines Rechteinhabers verfolgt werden, doch ist dies im Zusammenhang mit Filesharing Vorwürfen nach wie vor eher die Ausnahme.

Sowohl in der Abmahnung aus der Kanzlei Dr. Ulrich Bente, als auch in jener der Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte, fordert man von dem Anschlussinhaber, über dessen Anschluss der Film New Moon - Biss zur Mittagsstunde geladen worden sein soll, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags i.H.v. 956,- EUR (Schadensersatz 450 EUR und Rechtsverfolgungskosten 506 EUR). Für den Fall, dass das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, sollen Gebühren nach einem Gegenstandswert in fünfstelliger Höhe anfallen, sowie ein Schadensersatz. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben und die darin enthaltenen kurzen Fristen ernst genommen werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

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