Abmahnung wegen Markenverletzung von Fortmann Tegethoff / Schmidt Spiele „Mensch ärgere Dich nicht“

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff aus München mahnt bereits seit geraumer Zeit für die Schmidt Spiele GmbH vermeintliche Markenverletzungen ab. 

Auch kürzlich haben wir einen Abgemahnten in einer solchen Angelegenheit vertreten. Die Schmidt Spiele GmbH wirft dem Abgemahnten eine rechtsverletzende Nutzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ vor. 

Dieses Zeichen sei zugunsten der Schmidt Spiele GmbH registriert. Diese vertreibe Brettspiele. Unter anderem das bekannte Spiel „Mensch ärgere Dich nicht“. Der Abgemahnte habe ein Spiel –nicht das Originalspiel- unter Nutzung dieser Wortfolge im Internet zum Verkauf angeboten.

Vorab: 

Liegt Ihnen oder Ihrem Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Schmidt Spiele GmbH vor? Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB aus Münster, stehen Ihnen in einem solchen Fall gerne mit unserer langjährigen Erfahrung für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz verfügen wir über vertiefte Kenntnisse im Markenrecht und kenne auch die Gegenseite bereits seit Längerem.

Kontakt unter:

Telefon: 0251 20 86 80 30  E-Mail: info@wd-recht.de


Was verlangt die Schmidt Spiele GmbH?

Die Kanzlei Fortmann Tegethoff macht für die Schmidt Spiele GmbH die Unterlassung des vermeintlich markenrechtsverletzenden Verhaltens geltend. Zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr fordern die Rechtsanwälte für die Schmidt Spiele GmbH die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Der Abmahnung liegt eine von den Rechtsanwälten der Kanzlei Fortmann Tegethoff vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit fester Vertragsstrafe von 5.001 € bei. Überdies werden Rechtsanwaltskosten nach einem nicht unerheblichen Gegenstandswert von 150.000 € beziffert. Eine Schadensersatzforderung wird angekündigt. Für den Fall, dass zügig eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, bietet die Schmidt Spiele GmbH einen Vergleich über die Zahlungsforderungen an.


Was ist bei einer Abmahnung wegen Markenverletzung zu tun?

Auch wenn eine solche Abmahnung für die meisten Abgemahnten überraschend kommt und nicht nachvollziehbar erscheint, sollte diese ernst genommen werden. Die gesetzten Fristen sind zu beachten. Es ist dennoch nicht ratsam, vorschnell oder panisch zu handeln und die Forderungen leichtfertig zu erfüllen.  Ein fahrlässiger Umgang mit der Abmahnung kann ungeahnte negative finanzielle Konsequenzen haben. Im Falle des Ignorierens der Abmahnung besteht bspw. die Gefahr, unmittelbar gerichtlich von der Gegenseite in Anspruch genommen zu werden. Ein Gerichtsverfahren birgt jedoch in der Regel ein enormes Kostenrisiko. Hierauf sollte es der Abgemahnte nicht ankommen lassen. 

Aber auch ein vorschnelles Unterzeichnen der geforderten Erklärung ist keinesfalls empfehlenswert. Denn die Bindungswirkung einer solchen Erklärung ist erheblich und nicht alle Pflichten gehen aus deren Wortlaut hervor. Die Gefahr zu verstoßen und eine hohe Vertragsstrafe zu verwirken ist enorm. 

Angesichts dieser weitreichenden negativen Folgen ist es sinnvoll, sich rechtzeitig rechtliche Hilfe zu suchen. Ein auf dem Gebiet des Markenrechts erfahrener Rechtsanwalt, vorzugsweise ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, kann die Vorwürfe und Forderungen umfassend zu prüfen. Falls sich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als erforderlich herausstellt, ist er auch in der Lage, eine für den Abgemahnten günstigere- modifizierte- Unterlassungserklärung zu fertigen.

Unsere Expertentipps lauten:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir, die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Wallscheid und Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, verfügen - insbesondere als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz - über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Marken- und Wettbewerbsrechtes.  Wir kennen den Gegner und die Abmahnung seit Jahren und können Ihnen daher eine optimale Beratung und Vertretung anbieten. Weitere Infos finden Sie hier:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-kanzlei-fortmann-tegethoff-fuer-die-schmidt-spiele-gmbh-mensch-aergere-dich-nicht-erhalten/

Gerne helfen wir Ihnen, die Angelegenheit möglichst positiv zu beenden.

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns gerne telefonisch unter 0251 20 86 80 30  kontaktieren. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann gerne zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema