Abmahnung wegen Streaming durch die U + C Rechtsanwäte aus Regensburg

  • 1 Minuten Lesezeit

Streaming illegal?

Streaming-Abmahnungen im Dezember 2013 von den U + C Rechtsanwälten

Im Dezember 2013 verschickten die U + C Rechtsanwälte, Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, aus Regensburg sogenannte „Streaming-Abmahnungen" an Internetanschlussinhaber, da Streaming ein Vervielfältigen gemäß § 16 Urhebergesetz darstellen würde. Technischer Hintergrund ist, dass bei dem Ansehen von Videos durch Streaming die Filmdateien im sogenannten Arbeitsspeicher (sogenannter RAM, flüchtiger Zwischenspeicher) zwischengespeichert werden.

Bei dem sogenannten Streaming wird, wie zum Beispiel bei YouTube, ein Film auf einer anderen Plattform angesehen.  Möglich wäre, dass auch andere Kanzleien Internetanschlussinhaber abmahnen, von deren Anschluss aus zum Beispiel Filme von YouTube oder anderen Plattformen aus angesehen, also gestreamt worden sind.

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich urheberechtlich abgemahnte Internetanschlussinhaber, denen vorgeworfen wird, dass von deren Anschluss aus eine Urheberechtsverletzung mittels Filesharing begangen worden sein soll.

Auf der Seite http://www.kanzlei-fathieh.de/Abmahnung-von-U-und-C-Rechtsanwaelte.html gibt es weitere Informationen zu den aktuellen Abmahnungen im Dezember 2013 wegen sogenanntem Streaming.

Rechtsanwalt Kian Fathieh hat am 21.03.2013 und am 11.02.2012 gemeinsam mit einem Rechtsanwalt aus Mannheim für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine Fortbildungsveranstaltung zum Rechtsthema Abmahnung wegen Filesharing geleitet.

Die Kanzlei liegt in zentraler Lage der Universitätsstadt Heidelberg in der Nähe des Bismarckplatzes von Heidelberg.

Rechtsanwalt Kian Fathieh


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kian Fathieh

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten