Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung – Waldorf Frommer Rechtsanwälte – Männerherzen

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Eine Vielzahl von Rechteinhabern lässt - vertreten durch diverse Kanzleien - die Verletzung von Urheberrechten durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen gem. § 19a UrhG in Tauschbörsen abmahnen.

Vorliegend mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen an dem Film „Männerherzen" ab.

Der abgemahnte Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierzu liegt dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, die jedoch keinesfalls unterschrieben werden sollte. Außerdem soll der abgemahnte Anschlussinhaber einen pauschalen Abgeltungsbetrag bezahlen, der sich u.a. aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzt. Dieser beläuft sich auf insgesamt 956,- Euro. Davon entfallen 506,- Euro auf die Anwaltskosten sowie 450,- Euro auf den Schadenersatz.

Ob und inwieweit die Ansprüche tatsächlich bestehen, ist jeweils eine Frage des Einzelfalls; auch bei einer unterstellten Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für die ermittelte Rechtsverletzung halte ich die angesetzten Beträge jedoch - trotz des Hinweises darauf, dass es sich um ein Vergleichsangebot handeln solle - für zu hoch. Von einer sofortigen Zahlung ist daher abzuraten. Insbesondere sollte auch nicht eine nur teilweise Zahlung vorgenommen werden, ohne die Angelegenheit umfassend geprüft zu haben.

Hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruchs dürfte in der Regel aus Gründen der Kostenvermeidung die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll sein. Keine Verwendung sollte indes das beigefügte Muster der abmahnenden Rechtsanwälte finden, da dessen Formulierung - so auch schon mehrfach von den Gerichten entschieden - als Schuldanerkenntnis oder Zeugnis gegen sich selbst gewertet werden kann.

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich sollte erst nach einer ausführlichen anwaltlichen Beratung auf das Abmahnschreiben geantwortet werden.

Weitere Informationen zu Abmahnungen finden Sie auf unserer Internetseite Internetrecht Freising: http://internetrecht-freising.de


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