Abmahnung Wettbewerbsrecht: Levi Strauss & Co. durch Harte-Bavendamm wegen Verstoßes gegen Internet-Shopbetreiber

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Uns liegt erneut eine Abmahnung der Firma Levi Strauss & Co. (San Francisco, USA) durch Harte-Bavendamm Rechtsanwälte vor. Das Jeans-Unternehmen Levi Strauss & Co. ist bisher hauptsächlich wegen markenrechtlicher Abmahnungen z. B. wegen ähnlicher Ziernähte an Jeans bekannt (wir berichteten). In der uns jetzt vorliegenden Abmahnung geht es jedoch um eine wettbewerbsrechtliche Angelegenheit. So wird unserem Mandanten von Levi Strauss & Co. bzw. deren Anwälten Harte-Bavendamm vorgeworfen, auf der Website seines Brautmoden-Geschäfts keine Angaben zur Identität des Betreibers der Internetseite, insbesondere zum Namen gemacht zu haben.

Zahlen, und zwar sofort?

Gefordert werden deshalb von Harte-Bavendamm für Levi Strauss & Co. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 411,30 Euro. Die Anwaltskosten würden sich aus einem Gegenstandswert von 5.000,- Euro ergeben. Für die Erfüllung dieser angeblichen Ansprüche wurde unserem Mandanten durch Levi Strauss & Co. eine Frist von 3 Tagen gesetzt. Die Kanzlei Harte-Bavendamm fügt der uns vorliegenden Abmahnung auch gleich den Entwurf einer ihrer Ansicht nach angemessenen Unterlassungserklärung bei. Unser Mandant solle sich gegenüber dem Unternehmen Levi Strauss & Co. dazu verpflichten, es zu unterlassen, einen Internetauftritt für sein Geschäft einzurichten, ohne den Namen des Betreibers zu nennen. Bei einer Zuwiderhandlung solle eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro pro Fall verwirkt sein, die unser Mandant dann an Levi Strauss & Co. zu zahlen habe.

Nichts ungeprüft unterschreiben!

Solch ein vom Abmahner vorgefertigter Entwurf einer Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.

  • Müssen Sie sich wirklich in genau dieser Form unterwerfen?
  • Ist die Formulierung nicht evtl. viel zu weit gehend?
  • Muss die Vertragsstrafe tatsächlich festgelegt werden?
  • Ist die Höhe angebracht?
  • Sind die Anwaltskosten angemessen?

Das alles kann ein spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder für Urheber- und Medienrecht für Sie preiswert überprüfen. Bedenken Sie, dass Sie durch eine unterzeichnete Unterlassungserklärung potentiell lebenslänglich gebunden sind. Deshalb sollte nur das absolut Notwendige darin stehen, nicht das, was sich der Abmahner wünscht. Die Überprüfung solch einer Sache ist immer günstiger, als später eine Vertragsstrafe von z. B. 5.001,- Euro zahlen zu müssen, möglicherweise sogar mehrfach.

Wir können Ihnen helfen.

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit der Vorwürfe. Falls Sie sich tatsächlich unterwerfen müssen, entwerfen wir Ihnen eine Unterlassungserklärung nach Maß. Auch hinsichtlich der angeblichen Kosten lässt sich meist eine für Sie günstigere Lösung finden. Rechtsanwalt Lars Rieck ist erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Urheber- und Medienrecht. Lassen Sie sich seine Erfahrung zugutekommen.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit zur Verfügung, auch wenn Sie bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben haben sollten oder auf Schadenersatz verklagt wurden.

Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ) und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Wir melden uns dann bei Ihnen und teilen Ihnen mit, ob wir Sie vertreten können. Gerne informieren wir Sie vorab über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.

Rufen Sie uns an! Tel. 040/411 67 62-5

Weitere Informationen zu den Abmahnungen wegen ähnlicher Ziernähte an Jeans:
http://www.ipcl-rieck.de/news/61-news/529-markenrecht-abmahnung-levi-strauss-a-co-durch-harte-bavendamm


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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