Abmahnung: Wie können Arbeitnehmer dagegen vorgehen?

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Verletzt ein Arbeitnehmer Pflichten, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergeben, muss er mit einer Abmahnung rechnen. Die Abmahnung ist eine arbeitsrechtliche Maßnahme von Arbeitgebern, ihre Missbilligung zu äußern. Sie hat die Funktion, den Mitarbeiter zu warnen, und kann bei Wiederholung der Vertragsverletzung zur Kündigung führen. Aber nicht in jedem Fall ist eine Abmahnung rechtmäßig. Arbeitgeber sollten in jedem Fall auf die Abmahnung reagieren und gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorgehen.

Die drei Funktionen der Abmahnung 

Die Abmahnung hat eine Hinweisfunktion, eine Warnfunktion und eine Dokumentationsfunktion. Wenn der Arbeitnehmer ein vertragswidriges Verhalten zeigt, kann er durch eine Abmahnung darauf hingewiesen werden und bekommt so die Chance, das gerügte Verhalten zu ändern. Der Arbeitgeber droht dem Arbeitnehmer mit der Abmahnung an, das Arbeitsverhältnis zu beenden, falls sich das abgemahnte Verhalten wiederholen sollte. Außerdem wird der Pflichtverstoß mit der Abmahnung in der Personalakte dokumentiert. Kommt es im Fall einer späteren Kündigung zu einem Kündigungsschutzprozess, muss der Arbeitgeber belegen, dass die Kündigung berechtigt ist. Damit die Kündigung verhältnismäßig ist, sollte in der Regel zunächst eine Abmahnung als milderes Mittel genutzt werden.

Wie muss eine rechtswirksame Abmahnung aussehen?

Für eine Abmahnung als letzte Warnung an den Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber gute Gründe haben. Daher sind in der Abmahnung drei Punkte wichtig, sonst gilt sie arbeitsrechtlich nicht als Abmahnung:

• Der Arbeitgeber muss das Fehlverhalten des Mitarbeiters konkret benennen und beanstanden. Bei Verspätungen müssen zum Beispiel das Datum und die Uhrzeit dokumentiert werden.

• In der Abmahnung muss der Arbeitnehmer deutlich auffordert werden, das vertragswidrige Verhalten künftig zu unterlassen.

• Die Abmahnung muss die Ankündigung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses enthalten, falls der Arbeitnehmer den Verstoß wiederholen sollte.

Im Gegensatz zu Kündigung kann eine Abmahnung auch mündlich ausgesprochen werden, was jedoch später zu Nachweisproblemen führen kann. Daher wird die Abmahnung meistens ebenfalls schriftlich erteilt.

Häufige Gründe für eine Abmahnung

Die Gründe für Abmahnungen sind dieselben, die zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen können. Hier einige Beispiele:  

• Wiederholtes Zuspätkommen oder zu lange Pausenzeiten

• Verspätete Krankmeldung oder zu spätes Einreichen der Krankschreibung

• Nichtbeachtung von betrieblichen Anweisungen wie etwa Hygienevorschriften

• Unerlaubte Nutzung des Computers zum privaten Surfen im Internet

• Mobben von Kollegen oder Beleidigung des Arbeitgebers

• Diebstahl oder grob fahrlässige Beschädigung des Eigentums des Arbeitgebers

Abmahnung erhalten: Diese Optionen haben Arbeitnehmer 

Wer eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten hat, sollte sich an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um prüfen zu lassen, ob die Abmahnung inhaltlich und formell korrekt ist. Wenn die Abmahnung formell richtig ist, aber kein arbeitsvertraglicher Verstoß vorliegt, haben Arbeitnehmer folgende Optionen, gegen die Abmahnung vorzugehen:

• Sie können vom Rechtsanwalt ein Schreiben verfassen lassen, in dem ihre Sicht des Vorfalls geschildert wird.

• Sie können verlangen, dass eine unrichtige Abmahnung aus der Personalakte gelöscht wird.

• Sie können Beschwerde beim Betriebsrat oder beim Arbeitgeber wegen ungerechter Behandlung nach §§ 84, 85 BetrVG einlegen.

Sollten diese Schritte nicht zum Ziel führen, bleibt Betroffenen noch die Möglichkeit, gerichtlich gegen die Abmahnung vorzugehen und auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Ob das sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden.

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Foto(s): Pexels

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