Abmahnung Xavier Naidoo - Ich Brauche Dich d. Zimmermann & Decker iAd. tonpool Medien GmbH

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Das Medienunternehmen tonpool Medien GmbH aus Burgwedel in Niedersachsen lässt aktuell über die Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte mit Sitz in Hamburg Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an dem Musikwerk "Xavier Naidoo - Ich Brauche Dich" aussprechen.

Bereits zu Jahresbeginn ließ die tonpool Medien GmbH durch ihre bevollmächtigten Anwälte Zimmermann & Decker Rechtsanwälte Verletzungshandlungen in Filesharing-Tauschbörsen verfolgen. Die tonpool Medien GmbH besitzt die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an Werken von Künstlern wie Nena oder Xavier Naidoo. Doch bislang konzentrierte sich das Unternehmen auf Verstöße an Musikalben.
Nunmehr geraten auch Verletzungen an Singles wie "Xavier Naidoo - Ich Brauche Dich" oder "Nena - In Meinem Leben" in den Fokus der Ermittlungen.

Nicht selten ist die Single „Xavier Naidoo - Ich Brauche Dich" auf einer Sammlung mehrerer Musikstücke wie etwa den German Top 100 Single Charts enthalten. Die German Top 100 Single Charts gelangen im Wochenrhythmus in die Peer To Peer Tauschbörsen und enthalten stets weitere urheberrechtlich geschützte Werke, an denen die betreffenden Rechteinhaber Verletzungshandlungen ermitteln und verfolgen lassen.

Die Ansprüche der Rechteinhaber begründen sich aus § 97 UrhG, der ihnen zuspricht, gegenüber dem entsprechenden Rechteverletzer Auskunfts- und Unterlassungsansprüche, sowie den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten und ggf. einen Schadensersatz geltend zu machen.

Die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte führt vornehmlich einen Schadensersatz i.H.v. 150 EUR der tonpool Medien GmbH unter Anwendung des Lizenzanalogiegrundsatzes an und nimmt in der Abmahnung Bezug auf eine Entscheidung des AG Frankfurt am Main vom 04.02.2009 (AZ 29 C 549/08). Daneben werden Aufwendungsersatzansprüche nach einem Gegenstandswert von 6.000 EUR für die tonpool Medien GmbH geltend gemacht. Im Zusammenhang mit der Höhe des Gegenstandswertes für die Verletzung an einem einzelnen Musikwerk führt die die Kanzlei Zimmermann & Decker einen Beschluss des LG Hamburg vom 09.08.2007 (AZ 28 0 480/06) an. Unter der fristgerechten Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung offeriert man dem Empfänger der Abmahnung, die Angelegenheit durch Zahlung eines pauschalierten Betrages i.H.v. 425 EUR endgültig außergerichtlich beizulegen.

Dennoch empfiehlt sich regelmäßig keine ungeprüfte voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Denn viele Gerichte sehen in der Abgabe der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis des Unterzeichners.

Die von der Kanzlei Zimmer & Decker gesetzten Fristen sollten aber immer Beachtung finden, um sich nicht weiteren kostenauslösenden Maßnahmen auszusetzen. Zumeist empfiehlt es sich, die Abmahnung einem fachkundigen Rechtsanwalt vorzulegen und die geltend gemachten Ansprüche im Einzelfall überprüfen zu lassen.

Nähere Informationen der Abmahnung des Tonträgers „Xavier Naidoo - Ich Brauche Dich" erhalten Sie unter www.abmahnung-aktuell.de.

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