Abmahnung/Beauty4you/Dr. Fuchs, Schönigt und Partner

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Urheberrecht: Abmahnung im Namen von Beauty4you

In einer aktuellen Abmahnung, die unserer Kanzlei vorliegt, vertreten die Rechtsanwälte Dr. Fuchs, Schönigt und Partner das Unternehmen Beauty4you in einer Urheberrechtsverletzung. Dem Empfänger dieser Abmahnung wird vorgeworfen, in seinem ebay-Angebot unerlaubt Artikelfotos zu verwenden, deren Verwertungsrechte ausschließlich bei Beauty4you liegen.

In der Abmahnung wird dazu aufgefordert

-          eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001€ zu unterzeichnen

-          den Schadensersatz in Höhe von 200€ zu bezahlen

-          sowie die Kosten für die Abmahnung von 651,80€ zu tragen.

Die in der Abmahnung geforderten Gesamtkosten belaufen sich somit auf 851,80€.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Unterlassungserklärungen sind geläufiger Bestandteil einer Abmahnung, sollten aber in keinem Fall voreilig unterschrieben werden. Andernfalls erkennt der Abgemahnte damit nicht nur die Zahlungsansprüche der Abmahner an. Gleichzeitig lässt er sich auch auf Vertragsstrafenregelungen ein (hier: 5.001€), die nicht unbedingt notwendig sind.

Die erste Reaktion in solch einem Fall sollte immer die Kontaktaufnahme mit einem sachkundigen Anwalt sein, damit eine adäquate Verteidigung überhaupt möglich ist.

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren.

 Unsere Kanzlei vertritt im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes seit Jahren bundesweit Mandanten, die wegen angeblichen Verstößen gegen das UWG behelligt wurden.  Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat bereits hunderte Fälle bearbeitet, bei denen es sich um Abmahnungen im Wettbewerbsrecht handelte.

Wir bieten unseren Mandanten:

-          kostenlose Ersteinschätzung des Falles

-          Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung und/oder Gegenabmahnung

-          Absicherung der bestehenden Onlineshops, Ebay-Konten, Amazon-Shops, Dawanda-Shops ect. vor Abgabe einer Unterlassungserklärung

-          im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Lassen Sie nicht unnötig Fristen verstreichen und weitere Kosten auf sich zu kommen. Wenden Sie sich an uns und Ihnen wird eine kompetente Verteidigung zur Seite stehen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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