Abmahnungen an Vereine wegen Verwendung von google Fonts

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Offensichtlich erhalten diverse Vereine Abmahnungen wegen der nicht DSGVO konformen Verwendung von google Fonts.

Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis von 1.400 Schriftarten für Webseiten, welche durch Google lizenzfrei angeboten werden. Google bietet zwei Möglichkeiten des Einsatzes an.

So besteht die die Möglichkeit das Verzeichnis zu nutzen ohne Google Fonts hochladen zu müssen (dynamische Variante). Hierbei wird beim Besuch der Webseite eine Verbindung zu einem Google-Server (auch außerhalb der EU) aufgebaut. Außerdem wir dabei die IP-Adresse der Webseite-Besucher an Google übermittelt, welches laut Datenschutzgrundverordnung (DSGV) nicht erlaubt ist und eine eindeutige Zustimmung der Besucher der Webseite erfordert.  

Google Fonts ist kann aber heruntergeladen und lokal installiert werden. Dies ist auch datenschutzrechtlichen Gründen unbedenklich.

Abmahnungen spricht  u.a. ein gewisser Herr F. aus I. aus. Herr F. wird von den Rechtsanwälten brandt. Legal aus Berlin vertreten.

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass Herr F. kürzlich die Webseite des jeweiligen Vereins besucht hat und er dort nicht die Einwilligung erteilt hat, dass seine Daten weitergegeben werden dürfen.

Er hat festgestellt, dass auf der Webseite google Fonts  dergestalt eingesetzt wird, dass beim Aufruf der Webseite eine Verbindung zu einem google Server hergestellt wird und eine Weitergabe der IP Adresse der Webseiten Besucher erfolgt.

Dies stellt nach Auffassung der Rechtsanwälte brandt-legal eine illegalle Weitergabe dar, so dass dem Herrn F ein Unterlassungsanspruch zu steht. Weiter wird ein Schadenersatzanspruch gemäß Art 82 DSGVO in Höhe von 100,00 €  geltend gemacht. Letztlich werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von 2.500 € (=367,23 €) geltend macht.

Wir haben große Bedenken was diese Abmahnungen anbelangt. Insbesondere liegt hier der Verdacht des Rechtsmissbrauches nahe. So ist es schon erstaunlich, dass der Abmahner hinderte Kilometer von den Vereinen entfernt wohnt. Bei den Vereinen handelt es sich um kleine regionale Vereine, deren Webseite kaum wahrgenommen wird. Es scheint als wurden die Verstöße gezielt provoziert. Auch ein Schadenersatz nach Art 82 DSGO kommt nach unsrer Auffassung mangels Schaden nicht in Betracht.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Auch helfen wir Ihnen natürlich Ihre Webseite datenschutzkonform zu gestalten. 



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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