Abmahnungen Constantin Film Verleih GmbH wegen „Papillon“

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Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer ist bereits als Abmahnkanzlei bekannt. Auch für die Constantin Film Verleih GmbH ist sie bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut Abmahnungen in ihrem Namen, dieses Mal für das Gefangenen-Dramas „Papillon“ mit Charlie Hunnam und Rami Malek in den Hauptrollen, einer Neuauflage des gleichnamigen Filmklassikers von 1973. Der Film soll auf einer sog. „Internettauschbörse“ bzw. in einem „Filesharing-Netzwerk“ von dem durch die Abmahnung Betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Sollten Sie auch durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft, da Sie sonst erklären, für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein. Sie verpflichten sich dadurch zur Zahlung einer Vertragsstrafe und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internetanschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail unter Beifügung Ihrer Abmahnung in Verbindung setzen.


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