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Abmahnungen der CBH Rechtsanwälte im Auftrage der Motion E-Service GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Die CBH Rechtsanwälte sprechen urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Motion E-Service GmbH aus. In den Abmahnschreiben wird die Verletzung von Urheberrechten der Motion E-Service GmbH gerügt. Konkret geht es um vermeintlich durch die Agentur SPICE media production Kft. Im Auftrage der E-Motion E-Service GmbH erstellte Produktfotos für den Onlinevertreib der eigenen Textilprodukte der Marke Schmuddelwedda.

Vorwurf

  • unerlaubte Verwendung von Lichtbildwerken nach § 2 UrhG
  • nicht vorhandene Namensnennung der Urheberschaft nach § 13 UrhG.

Forderungen

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten (40.000€ Streitwert)
  • Auskunft

Lassen Sie die Abmahnung genuestens anwaltlich prüfen. Uns sind bereits Abmahnfälle bekannt, in denen die behaupteten Rechtsverletzungen nicht begründet waren. Insbesondere bei Lichtbildwerken muss sowohl die fotografische Ausgestaltung als auch die Rechtekette überprüft werden.

Grundregeln bei Abmahnung:

  • Bewahren Sie Ruhe
  • Beachten Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Kontaktaufnahme zum Gegner
  • Leisten Sie keine Unterschriften und/ oder Zahlungen
  • Fachanwalt kontaktieren

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

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