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Abmahnungen der Kanzlei BluePort Legal für Rechteinhaber aus der 1. und 2. Fussball Bundesliga

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei BluePort Legal aus Hamburg spricht für verschiedene Rechteinhaber aus der 1. und 2. Fussball Bundesliga markenrechtliche Abmahnungen aus. 

Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

Ich habe in den letzten Monaten mehrere Mandaten gegen Abmahnungen für unterschiedliche Rechteinhaber vertreten.

Bekannt sind bislang folgende Rechteinhaber:

  • VfB Stuttgart 1893 AG
  • 1.FC Nürnberg e.V.
  • TSV 1860 Merchandising GmbH
  • MSV Duisburg GmbH & Co. KGaA
  • 1.FSV Mainz 05 e.V.
  • HSV Fussball AG
  • 1.FC Union Berlin e.V.
  • VFL Wolfsburg- Fussball GmbH

Den Gegenstand der Abmahnungen bildet stets der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung gemäß § 14 MarkenG.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird stets ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht, den man mit Hilfe einer entsprechenden Auskunftserteilung vorzubereiten versucht.

In der Abmahnung sind zunächst „nur“ die Abmahnkosten beziffert. Hierbei greift man auf einen Gegenstandswert von 50.000 € zurück, der nach ständiger Rechtsprechung den Regelstreitwert in Markensachen abbildet. Hieraus ergeben sich in Summe 1.682,70€.

Unterzeichnen Sie keinesfalls die Unterlassungserklärung! Mit Abgabe der Unterlassungserklärung reduzieren Sie die Verteidigungsoptionen gegen die Abmahnung und die Erfolgsaussichten extrem.

Aussichten:

Im Bereich der markenrechtlichen Abmahnungen gilt es für eine wirksame Schutzrechtsverwarnung eine ganze Reihe von Hürden zu nehmen. Beispielsweise muss eine markenmäßige Nutzung im geschäftlichen Verkehr vorliegen. Hier gilt es die Prüfung anzusetzen. Nicht jede Abmahnung hält dieser Prüfung stand.

Handeln Sie wirklich im geschäftlichen Verkehr?

Viele Abgemahnte werden aufgrund eines Privatangebotes im Rahmen eines privaten Accountes auf eBay, eBay Kleinanzeigen etc. abgemahnt. Zwar ist nicht jedes Handeln, was auch auf den ersten Blick privat erscheint auch im rechtlichen Sinne privat. Aber möglicherweise unterliegt der Abmahner einer Fehleinschätzung betreffend den Umfang und Ausmaßes des Handelns, so dass kein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt.

Nicht aus den Augen sollte bei der Prüfung die Frage der tatsächlichen markenmäßigen Nutzung verloren werden. Die geschützten Markenzeichen müssen hierzu auch als Herkunftshinweis aufgefasst werden. Dies ist in vielen Fällen nicht so eindeutig, wie es gerne in derartigen Abmahnungen beschrieben wird. Insbesondere ist auf die Kennzeichnungsgewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor abzustellen. Im konkreten Einzelfall kann beispielsweise auch eine zulässige Nutzung als dekoratives Element oder als rein beschreibende Angabe vorliegen.

DREGER IP LEGAL – Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf

Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Bereich des Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht. Mein Erfahrungsschatz der Verteidigung von hunderten von Abmahnungen erlaubt es mir die für Sie bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Der Abmahner ist durch fachkundige Anwälte vertreten. Mit meiner Hilfe schaffen Sie Waffengleichheit!

Erste Hilfe bei Abmahnungen:

  • Keine vorschnellen Aktionen!
  • Keine Kontaktaufnahme zum Abmahner!
  • Fristen der Abmahnung beachten!
  • Keine Unterschriften oder Zahlungen leisten!
  • Fachanwalt kontaktieren

Nutzen Sie mein Angebot zur kostenlosen Ersteinschätzung. Gerne berate ich Sie in dieser Angelegenheit. Sie können Ihre Abmahnung gerne per E- Mail an info@dregeriplegal.de senden. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer Ersteinschätzung zurück.

Mein Angebot:

  • Kostenlose Ersteinschätzung bundesweit
  • Vertretung bundesweit
  • Einschätzung durch hochspezialisierten Fachanwalt
  • Schnelle und unkomplizierte Kommunikation per E-Mail



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