Kanzlei Blue Port Legal mahnt im Auftrag der HSV Fußball AG ab. Unautorisierte Geschäftsbezeichnung

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Wir haben bereits mehrfach über markenrechtliche Abmahnungen der HSV Fußball AG berichtet

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-rechtsanwaelte-von-appen-jens-legal-mahnen-i-a-d-hsv-fussball-ag-markenverletzungen-ab_169211.html

In der Vergangenheit wurden die Abmahnungen von der Kanzlei von Appen - Jens Legal ausgesprochen, welche auch für andere Fußballvereine markenrechtliche Abmahnungen ausgesprochen hat. So z.B. auch für

  • VFB Stuttgart 1893 AG
  • 1. FC Union Berlin e. V.  

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-appen-appen-jeans-legal-fuer-den-vfb-stuttgart-markenrechtsverletzung_180557.html

In aktuellen Abmahnungen wird die HSV Fußball AG nicht mehr von der Kanzlei von Appen - Jens Legal vertreten.  Die Kanzlei von Appen - Jens Legal hat sich mit weiteren Partnern zu der neu gegründeten Kanzlei BluePort Legal zusammengeschlossen, welche nunmehr die rechtliche Vertretung der HSV Fußball AG übernommen hat.

Die Kanzlei BluePort Legal versendet auch aktuell weiter Abmahnungen im Auftrag der HSV Fußball AG.

Auch in aktuellen Abmahnungen der Blue Port Legal Rechtsanwälte wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass dieser unerlaubt die Geschäftsbezeichnung „Hamburger SV“ zur Bewerbung von Waren verwendet haben soll. Bei den angebotenen Waren handele es sich aber nicht um solche Waren, die von der HSV Fußball AG selbst in den Verkehr gebracht worden seien. Dies sei  markenrechtlich unzulässig.

Die Blue Port Legal Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten zur Unterlassung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.682,70 € auf.


Wir sollen Sie auf eine Abmahnung reagieren?

Als Faustformel raten wir folgendes

  • Keine Unterzeichnung einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Keine Zahlung von etwaigen geforderten Beträgen
  • Keine leichtfertige Erteilung etwaiger Auskünfte
  • Kein Kontakt zur Gegenseite
  • Unverzüglich einen spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt beauftragen 

 

Es ist zunächst im Einzelfall zu prüfen, ob das beanstande Verhalten bzw. Verwendung der Marke/Geschäftsbezeichnung tatsächlich unzulässig ist. Dies kommt auf den Einzelfall an. Für unsere Mandanten konnten wir auch schon in gerichtlichen Verfahren wurde die markenrechtlichen Ansprüche verneint, da im Einzelfall keine markenmäßige Benutzung vorlag.


Ihr Vorteil durch unsere Beauftragung

  • Beratung durch Fachanwalt
  • Bundesweite Vertretung per Email, Telefon und Fax
  • Schnelle Reaktion
  • Erfahrung aus anderen Parallelverfahren

Wir helfen und beraten bundesweit im Marken- und Unternehmenskennzeichenrecht. Sie können uns unverbindlich die Abmahnung per E-Mail mit einer Rückrufnummer an hamburg@hvls-partner.de zusenden. Wir rufen Sie zurück. Unsere Kanzlei mit Fachanwälten für gewerblichen Rechtsschutz (umfasst u.a.  das Markenrecht) bietet Ihnen hohe fachliche Kompetenz sowie eine schnelle Reaktionszeit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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