Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH

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Im Rahmen mehrerer Mandate sind mir zuletzt Abmahnungen wegen der nicht lizenzierten Nutzung von Bildern zur Bearbeitung übergeben worden. Es werden jeweils die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadenersatz und der Ersatz der angefallenen Rechtsverfolgungskosten gefordert. Auftraggeberin ist jeweils die Image Professionals GmbH, die sich von der Münchner Anwaltskanzlei Frommer Legal vertreten lässt.

Was ist eine Abmahnung?

Mit einer Abmahnung wird eine Person durch eine andere Person dazu aufgefordert, in Zukunft ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Mit einer solchen Abmahnung kann ein gerichtlicher Rechtsstreit vermieden und die Angelegenheit schnell und kostengünstig erledigt werden.

Urheberrechtliche Abmahnung und die erhobenen Ansprüche

Abmahnungen im Urheberrecht enthalten normalerweise mehrere Ansprüche.

Erst einmal geht es um den Unterlassungsanspruch aus der Abmahnung. Der Unterlassungsanspruch richtet sich darauf, ein rechtswidriges Verhalten abzustellen. Wenn der Anspruch gegeben ist, dann muss eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Üblicherweise reicht es bei einem bestehenden Unterlassungsanspruch nicht aus, nur den Rechtsverstoß zu beenden.

Abgesehen von dem Unterlassungsanspruch können mit einer Abmahnung weitere Ansprüche geltend gemacht werden.

Hierzu gehört beispielsweise der Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten für den Ausspruch der Abmahnung. Dieser stellt sicher, dass bei einer berechtigten Abmahnung der Abmahnende nicht auf ihm entstandenen Kosten sitzen bleibt. Ferner gibt es Ansprüche auf Auskunft oder Schadenersatz.

Abmahnung und Unterlassungsanspruch

Hauptsächlich geht es mit einer Abmahnung um den geltend gemachten Unterlassungsanspruch. Das gilt einmal aus rechtlichen Gründen, zum anderen auch aus finanziellen Erwägungen. Soweit es um den Unterlassungsanspruch geht, muss hier die Frage geklärt werden, ob ein Unterlassungsklageverfahren oder eine einstweilige Verfügung vermieden werden sollen. Sowohl einstweilige Verfügung als auch ein Hauptsacheverfahren lösen im Regelfall nicht unerhebliche Kosten aus. Es wäre aber auch falsch, in jedem Falle eine Unterlassungserklärung abzugeben, da bei einem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe drohen würde. Das ist auf lange Sicht möglicherweise ein größeres Problem.

Kostenrisiken abzuwägen und die vorgeworfene Rechtsverletzung einzustellen oder nicht hat daher eine weitreichende Bedeutung.

Es muss nochmals festgehalten werden, dass das Hauptproblem aus der Abmahnung nicht der Anspruch auf verschiedene Zahlungen sind. Die Höhe des Anspruchs ist daher zunächst von geringerer Bedeutung.

Reaktion auf eine Abmahnung

Die richtige Reaktion auf eine Abmahnung ist davon abhängig, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Es bestehen sowohl Möglichkeiten, außergerichtlich eine Einigung zu versuchen als auch in einem gerichtlichen Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen. Eine Verallgemeinerung ist insoweit nicht sinnvoll. Grundsätzlich müssen erst Sachverhalt und Rechtslage geprüft werden. Hierfür sollte anwaltlicher Rat herangezogen werden. Wichtig ist dabei auch, dass wegen der in einer Abmahnung gesetzten Fristen regelmäßig schnell reagiert werden muss. Denn bei einer Überschreitung von Fristen drohen kostspielige Gerichtsverfahren.

Wie Sie nach Erhalt einer Abmahnung weiter vorgehen sollten

Machen Sie sich bewusst, dass Sie vor einem Problem stehen, das aber gelöst werden kann.

  • In keinem Fall sollten Sie unüberlegt Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Sofern eine Unterlassungserklärung beigefügt war: geben Sie in keinem Fall die originale Unterlassungserklärung ab!
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht
  • Notieren Sie die gesetzten Fristen
  • Keine Reaktion ohne anwaltliche Beratung

Gerne berate ich Sie darüber, wie Sie vorgehen können.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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