Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal für Image Professionals GmbH

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Was mahnt Frommer Legal für Image Professionals GmbH ab?

Uns liegen mehrere Abmahnungen der Firma Image Professionals GmbH vor, die durch die Anwaltskanzlei Frommer Legal aus München ausgesprochen wurden. Betroffen sind Restaurantbetreiber, aber auch Foodblogs etc. Es handelt sich um urheberrechtliche Abmahnungen. Die Empfänger der Abmahnungen sollen nicht-lizensierte Fotografien auf ihren Internetseiten benutzt haben. 

Was fordert die Kanzlei Frommer Legal für Image Professionals?

Die Kanzlei Frommer Legal fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Auskunftserteilung, Erstattung von Rechtsanwaltskosten sowie die Zahlung eines Schadenersatzes.

Anhand der Auskunftserteilung wird in der Regel der Schadenersatz bemessen. Dieser bemisst sich nach der Dauer und dem Umfang der Bildnutzung. 

Welche Kosten werden mit der Abmahnung gefordert?

In einer der uns vorliegenden Abmahnungen werden Anwaltskosten in Höhe von rund 950 Euro sowie ein Schadenersatz in Höhe von rund 1.300 Euro gefordert. Die Beträge können aber je nach Umfang der angeblichen Urheberrechtsverletzung variieren. Der Unterlassungsgegenstandswert wird bei der Nutzung von einem Bild in der Regel mit 10.000,00 Euro bemessen. Dies bedeutet nicht, dass Sie einen Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro zahlen müssen. Anhand des Gegenstandswertes wird lediglich die zu erstattende Rechtsanwaltsvergütung berechnet.


Wie sollte auf die Abmahnung von Frommer Legal für Image Professionals reagiert werden?

Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung, bzw. das Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags sollte stets geprüft werden. Oftmals kann eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst sein. Wenn die Abmahnung dem Grunde nach berechtigt ist, kann sich die Abgabe einer sog. modifizierten, also abgeänderten Unterlassungserklärung empfehlen. 

Es stellt sich auch die Frage, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Grundsätzlich ist es so, dass man für die Bildnutzung die Zustimmung oder einen Lizenzvertrag des Rechteinhabers benötigt. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, etwa, weil man das Bild einfach von einer anderen Internetseite kopiert hat, dürfte eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.

In jedem Fall sollte die Höhe der geforderten Zahlungsbeträge, also insbesondere des Schadenersatzes überprüft werden. 


Wie wird der Schadenersatz im Urheberrecht berechnet?

Im Urheberrecht berechnet sich der Schadenersatz in der Regel nach der sog. Lizenzanalogie. Es wird also gefragt, was die Bildnutzung gekostet hätte, wenn man einen gültigen Lizenzvertrag geschlossen hätte. Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich also anhand der üblichen Lizenzierungspraxis des Rechteinhabers. Wenn eine solche Lizenzierungspraxis nicht existiert, können Vergleichstabellen wie z.B. die sog. MFM-Tabelle herangezogen werden. Bei der MFM-Tabelle handelt es sich um Honorarempfehlungen eines Berufsverbandes. Oftmals sind nach der Rechtsprechung noch Ab- oder Zuschläge zu berücksichtigen. Abschläge können z.B. dann in Betracht kommen, wenn es sich um sog. Fotoserien oder einfache Produktfotos handelt. Zuschläge können gewährt werden, wenn die Bildnutzung in Onlineshops o.ä. erfolgte.


Kostenlose Ersteinschätzung bei urheberrechtlichen Abmahnungen

In jedem Fall sollte man sich nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und ggfs. vertreten lassen. Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten deutschlandweit Mandanten auf dem Gebiet des Urheberrechts. Wir bieten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung unter 022180067680 an. Die außergerichtliche Vertretung übernehmen wir zudem zu fairen Festpreisen. In den letzten 12 Jahren haben wir tausende urheberrechtliche Abmahnungen bearbeitet. Daher können wir schnell, kostenschonend und professionell reagieren. Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne eine E-Mail schicken oder anrufen.

Foto(s): Obladen Gaessler Rechtsanwälte

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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